SIL Objektblatt Anpassung 2021

Neue Grundlagen, die auf Bundesebene erarbeitet oder in Kraft gesetzt wurden, erforderten kleinere Anpassungen am Objektblatt vom August 2017. Unter anderem betraf dies die im Objektblatt enthaltenen Aussagen

  • zum Sicherheitszonenplan des Flughafens Zürich. Dieser Plan wurde überarbeitet und entfaltet seine Wirkung gegenüber den betroffenen Grundstücken bereits seit der öffentlichen Auflage im September 2018 (Art. 43 LFG). Neben den textlichen Änderungen im Objektblatt musste insbesondere das Gebiet mit Hindernisbegrenzung in den Karten angepasst werden.
  • zu den Fruchtfolgeflächen (FFF). Die Aussagen zur Kompensation von FFF waren an die Bestimmungen des revidierten Sachplans FFF des Bundes vom 8. Mai 2020 anzupassen.
  • zum Waffenplatz Kloten-Bülach. Die Aussagen waren an die Festlegungen im überarbeiteten Sachplan Militär (Programmteil vom Dezember 2017, Objektblatt zum Waffenplatz Kloten-Bülach vom 13. Dezember 2019) anzupassen.
  • zum Parkplatzangebot am Flughafen. Die Aussagen mussten auf ein Urteil des Bundesgerichts zur Plangenehmigung zu einem Parkhaus vom 9. Oktober 2019 abgestimmt werden.

Der Bundesrat hat das angepasste SIL Objektblatt am 11. August 2021 als Teil der 16. Objektblatt-Serie verabschiedet.
 

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Letzte Änderung 15.11.2023

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