Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

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Dienstleistungen

Dieser Bereich orientiert über Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zivilluftfahrt und richtet sich speziell an die Flugpassagiere. Sie finden hier die Liste der Fluggesellschften mit Landeverbot in der Schweiz, Informationen über Ihre Rechte als Fluggast sowie Hinweise über die Sicherheitsbestimmungen, die Einfluss auf Ihr Gepäck haben können.

Passagiergepäck
Gewisse Gegenstände können an Bord eines Flugzeuges zu einer Gefahr werden. Sie dürfen deshalb im Gepäck nicht mitgenommen werden. In dieser Rubrik finden Sie, was Sie auf Flügen im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitnehmen dürfen und was nicht.
Fluggastrechte
Gab es bei einem Flug Probleme, weil Ihnen die Beförderung verweigert wurde oder weil der Flug massiv verspätet war? Diese Seite informiert Sie über die Fluggastrechte, die in der Schweiz und in der EU gelten.
Fluggesellschaften mit Landeverbot
Hier finden Sie die Liste der Fluggesellschaften mit Landeverbot in der Schweiz und der EU sowie Informationen über die Aufsichtstätigkeit des BAZL über die Fluggesellschaften.
Heruntergefallene Eisstücke
Sie möchten wissen, warum vereinzelt Eisstücke vom Himmel fallen? Die Seite erklärt kurz, wie sich solche Eisblöcke bilden können. Weiter erhalten Sie Informationen, was Sie tun können, wenn ein solcher Fall bei Ihnen eintritt.
Diplomatic Clearances
Flüge im Auftrag von ausländischen Staaten über oder in die Schweiz benötigen eine spezielle Bewilligung, eine so genannte Diplomatic Clearance. Das BAZL erteilt solche Bewilligungen in Absprache mit weiteren Bundesstellen.
Laserblendungen: gefährlich und illegal
Seit einiger Zeit werden vermerhrt Piloten mit Laserquellen geblendet. Solche Blendungen sind illegal und können die Sicherheit des Luftverkehrs gefährden. Wer eine Attacke mit Laserquellen auf ein Luftfahrzeug verübt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Himmelslaternen und Luftballone
Himmelslaternen, oft auch als Skylaternen oder Flammeas bezeichnet, sind Heissluftballone. Unter bestimmten Bedingungen ist es erforderlich das BAZL vor dem Einsatz von Himmelslaternen sowie von Luftballonen zu kontaktieren.
Drohnen und Flugmodelle
Drohnen sind ferngesteuerte, meist kleinere Fluggeräte. Sie sind rechtlich den Flugmodellen gleich gestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat.
Flughäfen als Schengen-Aussengrenze
Die Schweiz schafft am 12. Dezember 2008 die systematischen Personenkontrollen (Passkontrollen) zu den „Schengen“-Nachbarstaaten ab. An den Flughäfen werden dageben die Kontrollen in die Nicht-Schengen- Staaten verschärft. Weiter bestehen bleiben die Zollkontrollen.
Öffentlichkeitsprinzip
Gemäss dem seit dem 1. Juli 2006 geltenden Öffentlichkeitsgesetz können Interessenten Einsicht in amtliche Dokumente der Bundesverwaltung verlangen. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie gewisse Dokumente des BAZL einsehen möchten.

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Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Kontakt | Rechtliche Grundlagen
http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/index.html?lang=de
Druckdatum: 11.02.2012