Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Flugpersonal und Pilotenlizenzen

Eine angehende Pilotin oder Pilot, sei es für Motorflugzeuge, Segelflugzeuge, Helikopter oder Ballon, durchläuft eine klar definierte Ausbildung. Dazu gehören sowohl Theorielektionen als auch praktische Ausbildung auf dem jeweiligen Fluggerät. Abgeschlossen werden die Ausbildungen mit einer Prüfung.

Verordnung EU Nr. 1178/2011 für den Bereich Fliegendes Personal

Aufhebung des Lernausweises

Typ: PDF
Aufhebung des Lernausweises
Gültig ab 28.02.2011 | Grösse: 69 kb | Typ: PDF

LSA Flugzeuge

Typ: PDF
Lizenzvoraussetzungen und Einsatzmöglichkeiten von LSA-Flugzeugen
Gültig ab 28.10.2010 | Grösse: 78 kb | Typ: PDF

Fliegen mit Speedflyern erfordert spezielle Ausbildung

Wer mit Speedflyern fliegen will, braucht einen Ausweis als Gleitschirmpilot und eine Erweiterung für Speedflying.
Typ: PDF
Merkblatt «Speedflyer»
Letzte Änderung: 29.11.2007 | Grösse: 32 kb | Typ: PDF

Typ: PDF
Anhang zum Merkblatt «Speedflyer»
Letzte Änderung: 29.11.2007 | Grösse: 460 kb | Typ: PDF


Ende Inhaltsbereich



Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Kontakt | Rechtliche Grundlagen
http://www.bazl.admin.ch/fachleute/flugpersonal/index.html?lang=de
Druckdatum: 11.02.2012