Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Schutzmassnahmen beziehen sich in der Luftfahrt auf die Abwehr äusserer Gefahren wie Flugzeugentführungen, Sabotageakte und Terrorangriffe.
Im Rahmen von Schutzmassnahmen ist das BAZL verantwortlich für die Zulassung und Aufsicht bei Flugplätzen, Luftfahrtgesellschaften, Reglementierten Lieferanten von Bordvorräten, Flugsicherungsunternehmen (ANS), Reglementierten Beauftragten, Unabhängigen Prüfstellen und Screeningunternehmen.
Dazu gehört die Überprüfung:
| Titel | Format | Datum |
|---|---|---|
| Zusätzliche Zertifizierung von Sicherheitsverantwortlichen des „Reglementierten Beauftragten" zum Ausbildner Aviation Security Newsletter 2 | 01.03.2012 | |
| Ein Sicherheitsverantwortlicher pro Standort des „Bekannten Versenders" Aviation Security Newsletter 1 | 01.03.2012 |
Ende Inhaltsbereich