Passagiergepäck: Erlaubte und verbotene Gegenstände

Erlaubte und verbotene Gegenstände im Gepäck

Gewisse Gegenstände dürfen im Reisegepäck nicht mitgeführt werden, da sie zu gefährlich sind. Häufig ist die Gefahr, die von diesen Gegenständen ausgehen kann, für die Passagiere nicht ersichtlich.

Liste häufig mitgeführter Gefahrgüter

Handgepäck Aufgegebenes
Gepäck
Akkus
sowie Powerbanks
siehe Details Details
Gewöhnliche Batterien
wie AA, AAA, C, D oder 9-Volt Batterien, Nickelmetallhybrid-Batterien
siehe Details Details
batteries E-Zigaretten (am eigenen Körper mitzuführen)
einschliesslich E-Zigarren, E-Pfeifen oder andere persönliche Inhalationsgeräte, die Batterien enthalten
Details
Elektronische Geräte
mit Lithium-Batterien
Einschränkungen beachten!
siehe Details Details
Feuerzeug (am eigenen Körper mitzuführen)
mit Butangas (inkl. Einwegfeuerzeug)
Details
Sicherheitsstreichhölzer
d.h. handelsübliche Streichhölzer, die sich an der Reibefläche der Packung anzünden lassen
Details
Feuerwerk Details
Gaskartuschen
klein, mit nicht entzündbarem Gas
Nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft!
Details
Gepäckstücke mit eingebauten/nicht entnehmbaren Lithium(Li)-Batterien
Li-Metall-Bat. mit mehr als 0.3 g Li-Metall oder
Li-Ion-Bat. mit mehr als 2.7 Wh
Gepäckstücke mit eingebauten/entnehmbaren Lithium(Li)-Batterien
eingebaute Li-Metall-Bat. mit höchstens 0.3 g Li-Metall oder Li-Ion-Bat. mit höchstens 2.7 Wh
(entnehmbare Batterien müssen entnommen und in der Kabine mitgeführt werden)
Entzündbare Substanzen
wie Klebstoffe, Brennsprit, Pinselreiniger, usw.
Details
Kosmetische/medizinische Artikel (nicht radioaktiv)
Haarsprays, Parfüms und alkoholhaltige Medikamente (siehe Details für max. Nettomenge)
Details
Brennpaste (Fondue-Rechaud) Details
Farbe
wenn leicht entzündbar (gilt für den Grossteil von flüssigen Farben)
Details

 

Hinweise

  • Die Liste der Gegenstände auf dieser Seite ist nicht vollständig. Einen Überblick über die geltenden Regelungen finden Sie unter «Weiterführende Informationen».
  • Einzelne Länder und Fluggesellschaften kennen restriktivere Bestimmungen für das Gepäck. Für weitere Informationen über Transportbedingungen wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft.
  • Gewisse Gegenstände können auch als Fracht transportiert werden, unter der Bedingung, dass sie als Gefahrengut deklariert werden.
  • Rollstühle oder Elektromobile können ebenfalls als Gefahrgut klassifiziert sein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Generell: Gehen Sie frühzeitig zum Flughafen, so dass genügend Zeit für die Sicherheitskontrolle bleibt.

Weiterführende Informationen

Hinweis

Einzelne Länder und Fluggesell-schaften kennen restriktivere Bestimmungen für das Gepäck. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Fluggesellschaft oder an den Flughafen

https://www.bazl.admin.ch/vanity/bazl/passagiergepaeck