Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden, sofern der Pilot jederzeit Sichtkontakt zu seinem Modell hat. Spezielle Vorschriften gelten in der Nähe von Flugplätzen und bei Flugvorführungen mit Beteiligung von manntragenden Fluggeräten.
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Modellfliegen ist eine Freizeitbeschäftigung, die auch in der Schweiz zahlreiche Anhänger hat. Der Schweizerische Modellflugverband (SMV) als Spartenverband der Aero-Clubs der Schweiz vertritt die Interessen von über 8000 Mitgliedern in 180 Modellflugvereinen. Modellflugzeuge dienen der Freizeitbeschäftigung und werden primär im freien Gelände eingesetzt. Die Modellflugvereine verfügen in den meisten Fällen über eigene Fluggelände. Leistungsfähige Elektromotoren und verbesserte Schalldämpfanlagen für Verbrennungsmotoren haben zu einer spürbaren Reduktion der Lärmbelastung geführt.
Flugmodelle mit weniger als 30 Kilogramm Abfluggewicht
Grundsätzlich dürfen Modellflugzeuge mit einem Gewicht unter 30 Kilogramm ohne Bewilligung des BAZL betrieben werden. Für sie gelten sonst die gleichen Regeln wie für Drohnen. Ohne Bewilligung des Flugplatzhalters dürfen sie nicht näher als 5 Kilometer zu einem Flugplatz betrieben werden. In den Kontrollzonen der grösseren Flughäfen und Flugplätze gilt ausserhalb des 5-Kilometer-Radius eine Höhenbeschränkung von 150 Metern. Will jemand sein Modellflugzeug ausserhalb Sichtkontakt fliegen, benötigt er dazu eine Bewilligung des BAZL.
Der Betrieb auf Modellflugplätzen und an reinen Modellflugschauen ist nicht durch das BAZL geregelt und erfolgt auf Eigenverantwortung. Nehmen Modellflugzeuge an einer Flugschau mit manntragenden Flugzeugen teil, muss dafür rechtzeitig eine Sonderbewilligung eingeholt werden. Nähere Informationen erhalten Sie über die nebenstehende Emailadresse.
Flugmodelle mit mehr als 30 Kilogramm Abfluggewicht
Diese Bewilligung ist nur für Flugmodelle im Bereich Freizeitbeschäftigung vorgesehen. Kommerzielle Hersteller und Betreiber müssen hier eine Betriebsgenehmigung nach SORA beantragen.
Modellluftfahrzeuge mit einem Abfluggewicht von mehr als 30 kg dürfen nur mit einer Bewilligung des BAZL eingesetzt werden. Das BAZL legt die Zulassungsanforderungen und die Betriebsbedingungen im Einzelfall fest (VLK; SR 748.941).
Zu diesem Zweck hat das BAZL eine Wegleitung zum Bau eines Flächenflugmodells (PDF, 432 kB, 06.04.2018) respektive Helikopter (PDF, 307 kB, 06.04.2018) mit einem maximalen Abfluggewicht von mehr als 30 kg bis einschließlich 150 kg publiziert.
Die Wegleitung sowie das entsprechende Antragsformular sind auch unter "Weiterführende Informationen" unter dem Reiter "Dokumente" zu finden.
Eine Betriebsbewilligung für Modellluftfahrzeuge ist in der Regel 2 Jahre gültig. Um die Betriebsbewilligung zu verlängern, ist dem BAZL das entsprechende Gesuch mit den darin geforderten Unterlagen zuzustellen. Für einen reibungslosen Übergang der Bewilligung sollte das Gesuch frühestens 90 Tage und spätestens 20 Tage vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Bei einem Gesuch das mehr als 90 Tage vor Ablauf der Bewilligung eingereicht wird, wird die Bewilligung für eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren ab dem neuen Ausstelldatum ausgestellt. Für die Bearbeitung des Gesuches ist mindestens mit zwei Arbeitswochen zu rechnen.
Das Gesuch ist unter "Weiterführende Informationen" dem Reiter "Dokumente" zu finden.
Grundlegende Änderungen eines bereits zugelassenen Modellluftfahrzeuges (z.B. Antrieb, Modifikationen, Fernsteuerung, grössere Reparatur etc.), oder Adressänderungen, Verkauf, Halterwechsel, sind dem BAZL zu melden.
Das Meldeformular ist unter "Weiterführende Informationen" unter dem Reiter "Dokumente" zu finden.
Ein ausländisches Modelluftfahrzeug über 30 kg darf in der Schweiz nur mit einer gültigen und vom BAZL validierten Bewilligung geflogen werden. Dazu muss für das Flugmodell eine gültige Bewilligung des entsprechenden Herkunftslandes vorgelegt werden. Dem Gesuch sind mindestens die folgenden Unterlagen beizulegen:
- Ausländische, gültige Betriebsbewilligung und Zulassung
- Gültiger Versicherungsnachweis
- Foto des Modells
Das Meldeformular ist unter "Weiterführende Informationen" unter dem Reiter "Dokumente" zu finden.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 05.05.2022
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Mühlestrasse 2
3003 Bern