In der Schweiz gibt es Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen untersagt oder nur eingeschränkt möglich ist. Als Drohnenpilotin oder Drohnenpilot sind Sie verpflichtet, sich vor jedem Drohnenflug über die geltenden Gebietseinschränkungen zu informieren.
Die Inhalte dieser Website beziehen sich auf Rechtsgrundlagen, die in Kraft sind. |
Überblick Gebietseinschränkungen
Die nationalen Gebietseinschränkungen sind permanent und in der interaktiven Drohnenkarte ersichtlich. Das Fliegen von Drohnen ist hier untersagt oder nur eingeschränkt möglich. Wenn man also in einem der folgenden Gebieten fliegen möchte, gilt es sich auf der Drohnenkarte über die geltenden Einschränkungen zu informieren und bei der zuständigen Behörde eine Bewilligung zu beantragen:
- Abstand von weniger als 5 km von den Pisten eines zivilen oder militärischen Flugplatzes (magenta)
- Kontrollzonen, CTR (blau)
- Schutzgebiet für Wildtiere (gelb)
Kantonale Einschränkungen gilt es vorerst bei der zuständigen kantonalen Behörde abzuklären. Bis Ende 2021 werden in der Karte zusätzlich die kantonalen Gebietseinschränkungen aufgeführt sein.
Die temporären Flugeinschränkungen werden als rote Zone auf der DABS Karte publiziert. Die Karte wird täglich aktualisiert, deshalb wird Pilot/innen empfohlen, die Karte vor jedem Flug zu studieren.
Es handelt sich hierbei um Gebiete, die nicht in der Drohnenkarte ersichtlich sind, doch ist auch hier das Fliegen mit Risiken verbunden. Das BAZL empfiehlt deshalb, diese Gebiete ebenfalls zu meiden (unabgeschlossene Liste):
- Atomkraftwerke
- Windturbinen
- Justizvollzuganstalten
- Spitäler oder sonstige Gesundheitseinrichtungen mit Helikopterlandeplatz
- Militärische Infrastruktur
- Gebirgslandeplätze
Drohnenkarte
s.geo.admin.chDer Inhalt der interaktiven Drohnenkarte ist nicht abschliessend. Weitere Einschränkungen können im obigen Abschnitt "Überblick Gebietseinschränkungen" nachgelesen werden.
U-Space: Die Drohnenkarte der Zukunft
susi.swissDas BAZL arbeitetet derzeit an der Umsetzung des sogenannten U-Space (UTM) Programms, das zum Ziel hat, Drohnen sicher in den Luftraum zu integrieren und ein Nebeneinander von bemannter und unbemannter Luftfahrt zu ermöglichen. Eine Reihe verschiedener digitaler Dienste bilden das Fundament des U-Space. Ein Service, der in Echtzeit über aktuelle Gebietseinschränkungen informiert, dürfte in Zukunft ebenfalls Teil des U-Space sein.
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlagen
Dokumente
Geofencing DJI (PDF, 120 kB, 21.01.2021)Beim Geofencing von DJI handelt es sich um eine geographische Einschränkung des Einsatzgebiets der Drohne, die vom Hersteller vorgegeben wird. Weitere Informationen zur Freischaltung in diesem Dokument.
Letzte Änderung 16.06.2022
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL