Nationale Standardszenarien (CH-STS)

Die Schweiz übernimmt per 1. Januar 2023 die EU-Drohnenregulierung

Für das CH-STS «Drohnenbetrieb über geschlossener Menschenansammlungen» gilt:

  • Seit dem 1. Januar 2023 stellt das BAZL keine Bewilligungen für dieses CH-STS aus
  • Wer eine Drohne über einer Menschenansammlung betreiben will, muss beim BAZL einen Bewilligungsantrag nach SORA einreichen

Für die restlichen CH-STS gilt:

  • Bewilligungen werden bis 31.12.2023 ausgestellt. Ab diesem Datum können keine neuen Bewilligungen gemäss einem CH-STS mehr ausgestellt werden
  • Es gilt das auf der Bewilligung angegebene Gültigkeitsdatum. Die Bewilligung ist maximal 2 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig
  • Pilotinnen und Piloten müssen ein Fernpilotenzeugnis absolvieren (Unterkategorie A2) und zusätzlich die theoretischen und praktischen Kenntnisse aneignen, die für ihr geplanter Betrieb relevant sind

 

Letzte Änderung 31.05.2023

Zum Seitenanfang