Sprühen mit Drohnen (SPRAY)
Das Versprühen von Flüssigkeiten mit einem unbemannten Luftfahrzeug unterliegt einer vorgängigen Bewilligung durch das BAZL. Die konkreten Anforderungen für das Einreichung eines Bewilligungsgesuchs hängen in erster Linie von der Art der versprühten Substanz und dem vorgesehenen Verwendungszweck ab, wie z.B.:
- Versprühen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Düngemitteln;
- Versprühen von chemischen Stoffen und/oder Zubereitungen;
- Versprühen von Bioziden;
- Versprühen von Organismen;
- Versprühen von Wasser.
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die geltenden Anforderungen für jedes dieser Szenarien.
- Frist: Gesuche müssen mindestens 2 Monate vor dem geplanten Flug eingereicht werden.
- Kosten: Aufwandsabhängig (CHF 160.- pro Stunde).
Das folgende Diagramm hilft bei der Wahl des richtigen Bewilligungsverfahrens:
Versprühen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Düngemitteln
Der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft betrifft hauptsächlich das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Düngemitteln. Das Gesuch für die Betriebsbewilligung basiert auf dem PDRA-S01.
Voraussetzungen
- Das verwendete Drohnenmodell muss von AGROSCOPE genehmigt werden.
- Jede Drohne (d.h. pro Seriennummer) muss vor der Inbetriebnahme und danach alle drei Jahre von einer vom Bundesamt für Landwirtschaft zugelassenen Kontrollstelle technisch geprüft werden.
- Der Drohnen-Betreiber muss mindestens eine Person beschäftigen, die über eine Bewilligung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (VFB-LG; SR 814.812.34) verfügt. Weitere Informationen zu den zulässigen Diplomen/Bewilligungen finden Sie auf der Website des BAFU.
Erforderliche Dokumente
- Antragsformular EU PDRA-S01 (oder anderes PDRA oder SORA).
- Weitere erforderliche Unterlagen, wie in den Formularen angegeben (z. B. Betriebshandbuch, Nachweis der AGROSCOPE-Zulassung und der technischen Inspektionen, Kopie der VFB-LG-Genehmigung, Qualifikationen der Fernpiloten usw.).
Versprühen von chemischen Stoffen und/oder Zubereitungen
Die Verwendung von chemischen Stoffen/Zubereitungen beruht im Wesentlichen auf der Selbstregulierung. Generell gilt: Wer einen Stoff oder eine Zubereitung in die Umwelt freisetzt, muss dafür sorgen, dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet und die Umwelt nicht geschädigt wird; dies gilt auch für das Ausbringen von Chemikalien durch Drohnen. Es müssen geeignete Massnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass sowohl der Mensch als auch die Umwelt den innerhalb des Ausbringungsperimeters ausgebrachten Chemikalien nicht ausgesetzt sind.
Voraussetzungen
- Die Antragsteller müssen außerdem die folgenden Dokumente zur Kenntnis nehmen:
Erforderliche Dokumente
- Antragsformular EU PDRA-S01 (oder anderes PDRA oder SORA).
- Alle weiteren erforderlichen Unterlagen, wie in den Formularen angegeben.
Versprühen von Bioziden
Das Verwendung von Bioziden mit Drohnen erfordert eine Koordination zwischen dem BAZL (für die flugtechnischen Aspekte) und anderen involvierten Bundesämtern (BAG, BLW, SECO und BAFU, für die Biozid-Aspekte).
Erforderliche Dokumente
- Antragsformular EU PDRA-S01 (oder anderes PDRA oder SORA).
- Alle weiteren erforderlichen Unterlagen, wie in den Formularen angegeben.
Versprühen von Organismen
Aus stoffrechtlicher Sicht bedarf das Versprühen von Organismen keiner besonderen Bewilligung. Aus luftfahrttechnischer Sicht ist jedoch eine Bewilligung des BAZL erforderlich.
Erforderliche Dokumente
- Antragsformular EU PDRA-S01 (oder anderes PDRA oder SORA).
- Eine Beschreibung der Organismen, die Sie besprühen wollen.
- Alle weiteren erforderlichen Unterlagen, wie in den Formularen angegeben.
Versprühen von Wasser
Aus stoffrechtlicher Sicht bedarf das Versprühen von Wasser keiner besonderen Bewilligung.Aus luftfahrttechnischer Sicht bedarf der Vorgang jedoch einer Bewilligung des BAZL.
Erforderliche Dokumente
- Antragsformular EU PDRA-S01 (oder anderes PDRA oder SORA).
- Alle weiteren erforderlichen Unterlagen, wie in den Formularen angegeben.
Hinweis: Sprühen von Wasser mit Drohnen der Klasse C5/C6
Das Versprühen von Wasser im Rahmen eines STS-S01 oder STS-02 ist nicht erlaubt. Betreiber, die mit einer C5 oder C6 markierten Drohne Sprühflüge mit Wasser durchführen möchten, reichen ein PDRA oder SORA Antragsformular ein. Wir empfehlen einen Bewilligungsantrag gestützt auf ein PDRA-S01 oder PDRA-S02 einzureichen.