Sprühen mit Drohnen (SPRAY)

Das Versprühen von Flüssigkeiten mit einem unbemannten Luftfahrzeug  unterliegt einer vorgängigen Bewilligung durch das BAZL. Die konkreten Anforderungen für das Einreichung eines Bewilligungsgesuchs hängen in erster Linie von der Art der versprühten Substanz und dem vorgesehenen Verwendungszweck ab, wie z.B.:

  • Versprühen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und Düngemitteln;
  • Versprühen von chemischen Stoffen und/oder Zubereitungen;
  • Versprühen von Bioziden;
  • Versprühen von Organismen;
  • Versprühen von Wasser.

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die geltenden Anforderungen für jedes dieser Szenarien.

  • Frist: Gesuche müssen mindestens 2 Monate vor dem geplanten Flug eingereicht werden.
  • Kosten: Aufwandsabhängig (CHF 160.- pro Stunde).

Das folgende Diagramm hilft bei der Wahl des richtigen Bewilligungsverfahrens:

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 30.10.2025

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