Drohnen-Betreibende müssen unter gewissen Umständen die Drohne mit einer Registrierungsnummer kennzeichnen und als Fernpiloten Zertifikate ablegen. Diese Seite gibt einen Überblick über die Registrierung und Fernpiloten-Zertifikate.
Um die Konzepte für die Registrierung und Fernpilotenzertifikate zu verstehen, ist folgende Unterscheidung wichtig:
UAS-Betreiber/in | Der "Halter" einer Drohne. Durch die Registrierung erhält er/sie die UAS-Betreibernummer. Diese ist vergleichbar mit dem Nummernschild eines Autos: Der UAS-Betreiber bringt die UAS-Betreibernummer gut sichtbar auf die Drohne an. |
Fernpilot/in | Eine Person, die eine Drohne steuern darf, weil sie ein entsprechendes Zertifikat durch Ablegung einer Ausbildung/Prüfung erlangt hat. Das Zertifikat ist vergleichbar mit dem Führerausweis eines Autofahrers: Fernpiloten müssen Ihre Zertifikate mitführen. |
- Eine natürliche Person ist sowohl ein Fernpilot als auch ein Betreiber.
- Eine Firma mit z.B. 5 Drohnen und 10 Mitarbeitern ist nur Betreiberin. Das Unternehmen selbst kann keine Zertifikate erwerben. Nur die Mitarbeiter/Fernpiloten können und müssen dies tun.
Letzte Änderung 28.05.2024