Auf dieser Seite finden Sie die neuesten Informationen über Drohnen.
Per 1. Januar 2023 sind in der Schweiz neue Drohnenregeln in Kraft getreten. Da diese Regeln viele Neuerungen mit sich bringen, führt das BAZL mehrere Webinare dazu durch. Weitere Informationen zu Inhalt und Anmeldung:
Zudem hat das BAZL einen Fragebogen erstellt, mit dem Ziel, die Webinare so nutzerorientiert wie möglich zu gestalten. Sämtliche Teilnehmende werden daher gebeten, bei der Registrierung diese Umfrage auszufüllen.
Das BAZL hat ein Alternative Means of Compliance (AltMoC) veröffentlicht, um unter gewissen Umständen die Anforderungen an das “Containment” etwas zu erleichtern. Das AltMoC bezieht sich auf den Schritt 9 von SORA v2.0
Der AltMoC befindet sich auf der Seite 'SORA'.
Piloten-Zertifikate, die vor dem 1. Januar 2023 in UAS.gate ausgestellt wurden, bleiben auch nach dem Inkrafttreten der europäischen Drohnenverordnung gültig.
Umstellung der Prüfung für das A2-Zertifikat:
- Bis zum 22. Januar 2023 kann die Prüfung für das A2-Zertifikat noch online abgelegt werden.
- Ab dem 1. Februar 2023 muss die Prüfung im BAZL in Ittigen abgelegt werden.
Das BAZL prüft die Möglichkeit, mitttelfristig die A2-Prüfungen dezentral anbieten und/oder auslagern zu können.
Ab 1. Januar 2023 gelten in der Schweiz die europäischen Vorschriften für Drohnen. Neu wird unterschieden zwischen den drei Kategorien "offen", "speziell", und "zulassungspflichtig". Hier die wichtigsten Neuerungen:
Für den Betrieb in der offenen Kategorie:
- Registrierungspflicht via UAS.gate
- Schulung mit Prüfung gemäss Unterkategorie (A1, A2, A3).
- Das Mindestalter für Drohnenpilot/innen ist 12 Jahre
- Mindestabstand zu unbeteiligten Personen gemäss Unterkategorie.
- Maximale Flughöhe von 120m über Grund
- Drohnen müssen mit einem CE-Kennzeichen und einer Klassenmarkierung markiert sein. Für Drohnen ohne Klassenmarkierung gelten Übergangsbestimmungen
Für den Betrieb in der speziellen Kategorie:
- Es stehen neue Bewilligungsverfahren zur Verfügung (EU-STS, PDRA, LUC)
- Gewisse behördliche Aufgaben können vom BAZL auslagert werden. Es ist vorgesehen, dass sich qualifizierte Stellen am Bewilligungsprozess beteiligen und anerkannte Stellen Schulungen durchführen.
- Für gewisse Bereiche gelten Übergangsbestimmungen:
Für den Betrieb in der zulassungspflichtigen Kategorie:
Die zulassungspflichtige Kategorie betrifft mehrheitlich den Personentransport mit Drohnen (Flugtaxis). Diese Regeln sind erst noch in Vorbereitung. Es dürfte noch einige Jahre dauern, bis diese zur Anwendung gelangen.
Letzte Änderung 11.01.2023