Damit eine Flugschule Piloten ausbilden darf, braucht sie ein Zertifikat für eine Approved Training Organisation (ATO) oder muss eine Deklaration einreichen für eine Declared Training Organisation (DTO). Basierend auf den in der Schweiz gültigen europäischen Gesetze, stellt das BAZL mit seinen Inspektorinnen und Inspektoren ein ATO-Bewilligungsverfahren und die Aufsicht der diversen Ausbildungsbetriebe im Bereich Flugzeug, Helikopter und Ballonfahrt sicher.
Allgemeine Informationen
Dieser Newsletter soll Ausbildungsorganisationen, Pilotinnen und Piloten und alle Interessierten über aktuelle Themen und Tätigkeiten, Neuigkeiten sowie über regulatorische Entwicklungen informieren. Anmelden können Sie sich hier: Anmeldung Newsletter des BAZL
Newsletter Juli 2023 Flugschulen und Leichtaviatik
Newsletter Juni 2022 Flugschulen und Leichtaviatik
Newsletter Februar 2022 Flugschulen und Leichtaviatik
Newsletter Oktober 2021 Flugschulen und Leichtaviatik
Newsletter Juli 2020 Flugschulen und Leichtaviatik
Newsletter 03/2019 Flugschulen und Leichtaviatik (PDF, 1 MB, 05.12.2019)Topics: New revision 4 of GM/INFO CL OM/TM, UPRT and CS-FSTD(A) Issue 2, Part-M Light new CAO possible instead of CAMO, VFR radiotelephony, Area 100 KSA, subject 090 Communications, wake turbulence of helicopters, keeping the flight plan up-to-date, mechanic licenses Part-66 L1/L2/B2L, annex-I-aircraft in ATO/DTO and recording of flight time
Newsletter 02/2019 Flugschulen und Leichtaviatik (PDF, 1 MB, 11.07.2019)Topics: DTO templates complete, IFR radiotelephony exam material, UPRT, NCO.SPEC, sailplane towing rating, FI(S) instructing on TMG, new Part-BFCL and Part-SFCL, Part-BOP templates OMM/OM, class and type rating renewals
Corrigendum: Sailplane towing rating not only obtainable in ATO but also in DTO; in the graphic for advanced UPRT, replace "SP HP aeroplanes" with "SP HP complex aeroplanes"
Newsletter 01/2019 Flugschulen und Leichtaviatik (PDF, 2 MB, 19.02.2019)Topics: AltMoC Management personnel withdrawn, updated forms PRA/Compliance List/Form 105, theoretical knowledge instruction of general subjects, new theory exam aids, changed learing objectives for ATPL/MPL/CPL/IRs, definition of marginal activity, SAR brochures, new rules for balloons Part-BOP, Easy Access Rules for Part-SERA
Newsletter 03/2018 Flugschulen und Leichtaviatik (PDF, 2 MB, 31.08.2018)Topics: Part-DTO now in force, responsibility of the Compliance Monitoring Manager (CMM), RTF changes, Area 100 KSA (new theory element for ATPL, CPL, MPL), IFR minimum equipment and maintenance, GA Roadmap 2.0 event, EASA GA Community for interaction with the agency
Newsletter 02/2018 Flugschulen und Leichtaviatik (PDF, 1 MB, 29.03.2018)Topics: This issue is focused on Part-DTO, specifically for Declared Training Organisations
Newsletter 01/2018 Flugschulen und Leichtaviatik (PDF, 1 MB, 28.02.2018)Topics: Root-Cause-Analysis, Update CL MS and CL OM/TM, MOU(H), DTO status, Syllabus templates, OSD implementation, Close your flight plan!, 8.33kHz, infuencing future regulation by commenting NPAs
Newsletter 01/2017 Flugschulen und Leichtaviatik (PDF, 1 MB, 06.11.2017)Topics: EU/EASA implementation for training organisations 08. April 2019, presentation of FOCA certification leaflets (CL) and introduction of syllabus templates for ATOs and DTOs, PBN learning objectives, OSD implementation, IFR flight plans, logging PIC time, Easy Access Rules of EASA, Part-NCO, Balloon and Sailplane rulebooks
Die folgenden Präsentationen wurden vom BAZL an Anlässen für Flugschulen gehalten:
Präsentation vom Flugschultreffen am 16.09.2016 zur Thematik DTO und ATO:
Die Schweiz hat ein Opt-Out in Anspruch genommen, wodurch die Ballonfahrschulen und Segelflugschulen noch bis am 07. April 2020 nach nationalem Recht betrieben werden dürfen.
Ab dem 08. April 2020 müssen diese Organisationen nach EU-Recht zugelassen oder deklariert sein. Hierfür gibt es zwei Optionen: Die Approved Training Organisation (ATO) oder Declared Training Organisation (DTO). Für den Segelflug und die Ballonfahrt ist die DTO die erste Wahl, da diese Variante den niedrigsten Aufwand bedeutet. Es müssen wenige Dokumente erstellt werden und eine Deklaration eingeschickt werden - es kann sofort mit Schulungen in der DTO begonnen werden. Hingegen bei der ATO dauert ein Zertifizierungsprozess 6-12 Monate und bis zur ATO-Zertifizierung dürfen in dieser Organisationsform noch keine Schulungen stattfinden.
Flugschulen können bereits heute zur Organisationsform der DTO oder ATO wechseln. Für sämtliche Dokumente, welche eine DTO und ATO vorweisen muss, haben wir Vorlagen erstellt. Diese sind auf dieser Seite unter "Declared Training Organisation (DTO)", bzw. unter "Approved Training Organisation (ATO)" zum Download verfügbar.
Approved Training Organisation (ATO)
Interessenten für neue ATOs
Organisationen, die als ATO zertifiziert werden möchten, werden an einem Pre-Application Meeting über den Zertifizierungsprozess informiert. Eine Zertifizierung dauert je nach Qualität der eingereichten Dokumente ungefähr 6-12 Monate. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, um einen Termin zu vereinbaren.
Anträge
Neuanträge und Änderungen innerhalb einer Approved Training Organisation (ATO) bedürfen zumeist einer inhaltlichen Prüfung durch eine Inspektorin oder einen Inspektor. Abhängig von der Art des Antrages müssen jeweils verschiedene Dokumente eingereicht werden. Hier finden Sie diese Dokumente zu den Anträgen und die Downloads.
Um ein ATO Zertifikat erhalten zu können, muss eine Flugschule über ein vom BAZL geprüftes Manualsystem verfügen, welches sich aus einem Managementsystem, Betriebs- und Ausbildungshandbuch zusammensetzt (OMM, OM, TM).
Das CL MS steht den Trainingsorganisationen (ATO) als Hilfestellung zur Verfügung, um ihr Organisation Management Manual (OMM) zu erstellen, welches ihr Managementsystem (MS) beschreibt.
CL MS:
FOCA GM/INFO - CL Management System (PDF, 2 MB, 01.11.2023)Covers all aspects of management system requirements and shall assist the applicant to implement a Management System and to comply with the requirements
Zur Erstellung des Operations Manual (OM) und Training Manual (TM) bieten wir das CL OM/TM an. Dieses enthält zusätzlich zu konkreten Lösungsvorschlägen auch Fragen zur Selbstkontrolle, damit sich eine Schule auf Audits und Inspektionen vorbereiten kann.
CL OM/TM:
FOCA GM/INFO - CL Operations and Training Manual (PDF, 4 MB, 30.05.2023)Provides guidance on all aspects of the required structure and content of an Approved Training Organisation’s (ATO) documentation
Downloads
Ein Antrag auf die Erteilung eines Zertifikates wird bei einem Erstantrag für eine ATO gestellt, oder wenn eine Änderung des ATO-Zertifikats beantragt wird (neue Kurse, oder Änderung der verwendeten Simulatoren). Im Zuge der Prüfung eines solchen Antrages wird bei Erfüllung der Voraussetzungen ein ATO-Zertifikat erteilt, welches die genehmigten Kurse auflistet. Erst mit dem Erhalt des Zertifikates und des vom BAZL unterschriebenen PRA-Dokumentes gilt ein Kurs als bewilligt. Damit ein Antrag bearbeitet werden kann, sind diese drei Dokumente einzureichen:
- Form 105
- PRA
- Compliance List (nur bei Initial-Zertifizierung der gesamten ATO)
Ein Antrag auf die Änderung der Betriebsdokumentation (z.B Änderungen von OMM, OM, TM oder Syllabi) hat keinen Einfluss auf das Zertifikat einer Approved Training Organisation. Deshalb wird auch kein neues Zertifikat ausgehändigt, sondern lediglich das unterschriebene PRA-Dokument zurückgesendet, welches als entsprechende Genehmigung oder als Akzeptanz der Änderung gilt. Beim Antrag auf eine Änderung der Betriebsdokumentation ist somit beizulegen:
- PRA
Die Neubesetzung der entsprechenden Funktionen einer Flugschule erfordert eine Meldung an das BAZL. Dies gilt sowohl bei der Erstbesetzung als auch bei der Neubesetzung einer Funktion. Zusätzlich muss der Accountable Manager vom BAZL akzeptiert werden.
Die Funktionen in ATOs sind: Accountable Manager (AM), Head of Training (HT) und bei Berufspilotenausbildungen Chief Flight Instructor (CFI), Chief Flight Instructor (CTKI), sowie ausser bei ATOs mit "organisational review" einen Safety Manager (SM) und Compliance Monitoring Manager (CMM).
Spätestens 10 Tage vor dem Management-Wechsel muss das BAZL informiert werden. Diese Änderung löst auch eine OMM-Revision aus. Folglich müssen, zusätzlich zum revidierten OMM, die folgenden Formulare eingereicht werden:
- Form 105
- PRA
Weitere Informationen sind im GM/INFO - Management Personnel verfügbar:
Für die Erstellung der zur ATO Zertifizierung notwendigen Manuals (OMM, OM, TM) stellt das BAZL Vorlagen im Word-Format zur Verfügung. Der Inhalt dieser Vorlagen entspricht den Beispielen, welche im CL OM/TM zu finden sind. Das Ziel dieser Dokumente ist, zukünftige ATOs beim Erstellen ihres Manualsystems mit einem Grundgerüst zu unterstützen. Schlussendlich ist jedoch wichtig, dass die eingereichten Manuals tatsächlich die Organisation widerspiegeln und somit im täglichen Betrieb hilfreich sind.
Beim OMM gibt es grundsätzlich zwei Arten, wie das «Safety Risk Management» und «Compliance Monitoring» umgesetzt werden kann. Die Methode des «Organisational Review» (OR) steht den Trainingsorganisationen zur Verfügung, welche ausschliesslich Training für LAPL/PPL/SPL/BPL anbieten.
Vorlagen:
- TM Template (DOCM, 362 kB, 28.06.2022)
- OM Template (DOCM, 466 kB, 30.05.2023)
- ATO Organisation Management Manual OMM Template (DOCM, 438 kB, 30.05.2023)
- ATO Organisation Management Manual with Organisational Review OMM-OR Template (DOCM, 1 MB, 30.05.2023)
- OMM ATT5 Internal Audit Checklist and Report (DOCX, 47 kB, 10.10.2017)
- OMM-OR ATT1 Organisational Review Checklist and Report (DOCX, 48 kB, 10.10.2017)
Flugschulen müssen für jede Art von Ausbildung ein Ausbildungsprogramm erstellen, welches die Anforderungen von Part-FCL erfüllt. Bei Type Ratings müssen zusätzlich die Operational Suitability Data des Herstellers beachtet werden. Eine klar strukturierte, mit Regularien übereinstimmende und auf die Flugschule angepasste Dokumentation reduziert die Zertifizierungskosten. Das Dokument CL OM/TM enthält Informationen zum Erstellen der einzelnen Kurse.
Die Implementation Journals unterstützen die Flugschulen bei neuen Anforderungen in spezifischen Themen. Die Dokumente helfen dabei, die Veränderungen umzusetzen und begleiten den Zertifizierungsprozess.
Declared Training Organisation (DTO)
Die Declared Training Organisation (DTO) ist gegenüber der ATO eine vereinfachte Organisationsform für Flugschulen. Die DTO ist ein Resultat der GA-Roadmap der EASA.
Um mit Schulungsaktivitäten beginnen zu können muss eine Deklaration und die entsprechenden Trainingsprogramme (Syllabi) eingereicht werden. Für sämtliche Dokumente stellt das BAZL Vorlagen zur Verfügung.
Die gesetzlichen Grundlagen zur DTO sind in Part-DTO (Annex VIII) der Air Crew Regulation veröffentlicht. Für Ballone und Segelflug gilt Part-DTO erst ab dem 08. April 2020.
Aufgrund der Ressourcensituation wurde die Aufsicht im Bereich DTO ausgelagert. Hierzu führte das BAZL im Herbst 2017 eine Ausschreibung durch. Den Zuschlag erhielt die Firma Quality Control Management AG (QCM) aus Belp.
Folglich kontaktieren Sie bitte für Anfragen, Deklarationen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit DTO die folgende Adresse: dto@qcm.ch / www.qcm.ch/en/dto/
Mit der Deklaration bestätigt die Organisation, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und gibt bekannt, welche Ausbildungen angeboten werden. Bei Änderungen in der DTO wird die Deklaration entsprechend angepasst und wieder eingereicht.
Mit der Safety Policy erklärt der Verantwortliche der Organisation, dass bestrebt wird, hohe Safety-Standards zu erhalten und weiter zu verbessern. Das Attachment dazu ist die konkrete Umsetzung der Safety Policy, anhand von Gefahrenerkennung und Vorfallmeldungen. Die Schule muss zudem über eine Fluglehrerliste und Luftfahrzeugliste verfügen.
Mit dem Jahresbericht werden die Aktivitäten des letzten Jahres reflektiert, sowie interne Abläufe überprüft. Der Jahresbericht muss jeweils innert den ersten zwei Monaten des Jahres erstellt werden und an dto@qcm.ch geschickt werden.
Flugschulen müssen für jede Art von Ausbildung ein Ausbildungsprogramm erstellen, welches die Anforderungen von Part-FCL erfüllt. Bei Type Ratings müssen zusätzlich die Operational Suitability Data des Herstellers beachtet werden. Eine klar strukturierte, mit Regularien übereinstimmende und auf die Flugschule angepasste Dokumentation reduziert die Zertifizierungskosten. Das Dokument CL OM/TM enthält Informationen zum Erstellen der einzelnen Kurse.
Listen der Schweizer Flugschulen
Diese Betriebe sind vorwiegend im Bereich Piloten Grundausbildung (LAPL, PPL) Klassen- und Musterberechtigungen für einmotorige Luftfahrzeuge sowie eigenstartfähige Motorsegler (TMG) Kunstflug und Gebirgsflug tätig.
Diese Betriebe decken sämtliche Ausbildungen bis und mit Linienpiloten sowie Typen-berechtigungen (Einfach- und Mehrfach-Besatzung) ab.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Flugschulen und Leichtaviatik
Tel: +41 58 466 70 07
Fax: +41 58 465 80 53
sbfl@bazl.admin.ch