Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung von Gefahrgut hängt stark vom Bewusstsein aller Beteiligten für die möglichen Risiken sowie vom Verständnis der Vorschriften ab.
Dies kann nur durch sorgfältige Erstschulung und regelmässige Wiederholungskurse erreicht werden. Alle Schulungsprogramme müssen vom BAZL genehmigt werden.
Zusätzlich zu den Informationen auf dieser Seite gibt das BAZL auf Anfrage Auskunft über:
- Personen im Besitz eines gültigen Zertifikates der Personalkategorie 6
- Beratungs- und Schulungsunternehmen
Alle Anforderungen sowie Checklisten sind in folgendem Dokument aufgeführt:
FOCA GM/INFO - DG Training Approval and Instructor Qualification (PDF, 991 kB, 27.01.2017)Provides comprehensive guidance on the requirements concerning DG training programmes and DG instructors
Fähigkeitsprüfungen zur Erlangung der Ausbildungsbewilligung
gemäss Artikel 16a Absatz 3 LTrV
Prüfungsordnung DG
OD-009 D (PDF, 121 kB, 20.05.2008)Gefahrgutschulung gemäss Artikel 16a LTrV: Prüfungsordnung
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge
Für Betrieb komplexer Flugzeuge
Tel: +41 58 466 30 02
Für Spediteure, Versender, Helikopter, Betrieb nicht komplexer Flugzeuge, Screeners
Tel: +41 58 468 77 75
Fax: +41 58 816 40 66