Beträgt die Höhe Ihres Objektes 25 m und mehr in unbebautem resp. 60 m und mehr in bebautem Gebiet?
Sie sind verpflichtet, ihr Objekt auf dem DCS Portal zu registrieren.
Beträgt die Höhe Ihres Objektes 100 m und mehr?
Hier ist eine Bewilligung des BAZL notwendig. Dasselbe gilt für Windenergieanlagen, Hochspannungsleitungen und Slacklines bereits ab 60 m. Auf dem DCS Portal können Sie das Luftfahrthindernis registrieren und eine Bewilligung erlangen.
Befindet sich Ihr Objektes in der Hindernisbegrenzungsfläche eines Flugplatzes oder in der Nähe einer Helikopterlandestelle?
Hier ist ebenfalls eine Bewilligung des BAZL notwendig. Auch Pflanzen (insb. Bäume) können hier durch den Wachstum die Begrenzungsflächen durchstossen und damit eine Gefahr für die Luftfahrt darstellen. Auf dem DCS Portal können Sie das Luftfahrthindernis registrieren und eine Bewilligung erlangen.
Sind Sie unsicher?
Gehen Sie auf Nummer sicher, denn Sie sind verantwortlich und haftbar im Fall eines Schadenereignisses! Inwiefern das gemeldete Objekt wirklich ein Luftfahrthindernis darstellt, allenfalls weitere Auflagen wie z.B. Markierung oder Befeuerung notwendig sind oder sogar eine Luftfahrtspezifische Prüfung inkl. Bewilligung notwendig werden kann über das Portal DCS bei der Registrierung in Erfahrung gebracht werden.
Hindernis für die Luftfahrt gesichtet?
Piloten sind verpflichtet, die Navigationssysteme periodisch nachzuführen und sich zwischenzeitlich über Mutationen bei den Hindernissen zu informieren.
Piloten sind zudem eingeladen, gesichtete Anlagen, welche nicht oder falsch in der aktuellen Publikation eingetragen sind oder deren Markierung oder Befeuerung unzulänglich erscheint dem BAZL über Pilotenmeldung Hindernis mit möglichst präzise Angaben mitzuteilen.