Das Rahmengesetz ist das Bundesgesetz vom 21. Dezember 1948 über die Zivilluftfahrt (LFG; SR 748.0). Es wird in der Verordnung vom 14. November 1973 über die Luftfahrt (LFV; SR 748.01) sowie in verschiedenen anderen Verordnungen umgesetzt. Das internationale Recht übersteuert das nationale Recht.

Im Bereich der Zivilluftfahrt kommen einerseits landesrechtliche und andererseits auf internationalen Übereinkommen basierende Regelungen zur Anwendung. Das internationale Recht übersteuert dabei das nationale Recht.
Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt
Das Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die internationale Zivilluftfahrt bildet zusammen mit seinen technischen Anhängen das Hauptregelwerk für die internationale Zivilluftfahrt. Das am 6. Februar 1947 von der Schweiz ratifizierte Abkommen ist ebenfalls Grundlage der schweizerischen Gesetzgebung über die Zivilluftfahrt.
Luftverkehrsabkommen EU-Schweiz
Auf europäischer Ebene hat die Schweiz gestützt auf das bilaterale Luftverkehrsabkommen (LVA) Schweiz-EG die für die zivile Luftfahrt relevanten Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Im Anhang zum Luftverkehrsabkommen befindet sich eine vollständige Liste der von der Schweiz übernommenen Verordnungen.
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen und Richtlinien der verschiedenen Bereiche
Gültige Standards und Normen
ICAO