Drohnen und Flugmodelle dürfen weder im Bereich von Menschenansammlungen noch ohne direkten Sichtkontakt betrieben werden. In Ausnahmefällen kann das BAZL jedoch eine Bewilligung für solche Flüge erteilen. Wichtig ist, für die Erstellung der Anträge genügend Zeit einzuplanen und sie so frühzeitig wie möglich einzureichen.
Für den Flug mit Drohnen muss man wichtige Regeln beachten.
In allen anderen Fällen muss beim BAZL eine Bewilligung beantragt werden, welche eine Sicherheitsprüfung umfasst. Gewisse Operationen können im Rahmen eines von fünf möglichen Standardverfahrens beurteilt werden. Für alle anderen Operationen, die nicht mit einem Standardverfahren beschrieben werden können, ist eine komplette Sicherheitsüberprüfung gemäss JARUS guidelines on Specific Operations Risk Assessment (SORA) erforderlich.
Sämtliche Informationen zum Vorgehen zum Erlangen einer Bewilligung wurden auf die neue BAZL-Website zur EU-Drohnenregulierung verlegt.
- Bewilligung nach Standardverfahren: Beachten Sie, dass die Bewilligung nach Standardverfahren nach wie vor auf schweizerischen Rechtsgrundlagen beruht.
- Bewilligung ausserhalb Standardverfahren: Beachten Sie, dass die Bewilligung ausserhalb Standardverfahren (Betriebsgenehmigung nach JARUS SORA 2.0) nach wie vor auf schweizerischen Rechtsgrundlagen beruht.
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Bundesamt für Zivilluftfahrt
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