Der Begriff SORA ist eine Abkürzung von «Specific Operations Risk Assessment» und umfasst eine Methodologie, mit der das Risiko bewilligungspflichtiger Drohnenoperationen systematisch identifiziert wird. Für alle Drohnenflüge, die weder mit einem STS noch mit einem PDRA abgehandelt werden können, ist ein Antrag gemäss SORA nötig, der spezifisch auf die geplante Operation zugeschnitten ist.
Sie befinden sich auf einer Seite mit Informationen zur Betriebsgenehmigung nach JARUS SORA 2.0.
Die Bewilligung einer Betriebsgenehmigung nach SORA beruht nach wie vor auf nationalen Rechtsgrundlagen (JARUS SORA 2.0).
Worum geht es? |
Wieso brauche ich eine Betriebsgenehmigung nach SORA?
Die SORA-Methodologie wird verwendet, um das Risiko zu bestimmen, das von einer komplexen Drohnenoperation ausgeht. Hier sind Operationen eingeschlossen, die ausserhalb des direkten Sichtkontaktes (BVLOS) stattfinden, die maximale Flughöhe von 120 Metern übersteigen oder eine Drohne verwenden, deren maximales Abfluggewicht (MTOM) höher ist als 25 Kilogramm.
Die SORA-Methodologie in Kürze
Die SORA-Methodologie steht für einen iterativen Prozess bei dem das Risiko komplexer Drohnenoperationen systematisch identifiziert wird: Die Antragsteller bestimmen hierbei im Rahmen von insgesamt 10 Schritten selbst, wo, wann und wie sie ihre Operation durchführen, ohne dabei Menschen und Objekte in der Luft oder am Boden zu gefährden. Am Ende dieses Prozesses resultiert eine detaillierte Beschreibung der geplanten Operation und der Risiken, die damit verbunden sind sowie der Massnahmen, die zur Risikomitigierung notwendig sind.
In Übereinstimmung mit den neuesten Entwicklungen auf europäischer Ebene bezüglich Drohnen, die in der Kategorie "speziell" betrieben werden und um einen reibungslosen Übergang im Falle einer Übernahme von europäischem Recht zu ermöglichen, müssen alle vom BAZL erteilten SAIL-III-Bewilligungen, deren Gültigkeit über den 1. Juli 2021 hinausgeht, die OSO#4 für ein niedriges Robustheitsniveau (low robustness) erfüllen.
1. ConOps Description
The first step of the SORA requires the applicant to collect and provide the relevant technical, operational and system information needed to assess the risk associated with the intended operation of the UAS. Annex A of this document provides a detailed framework for data collection and presentation. The ConOps description is the foundation for all other activities and should be as accurate and detailed as possible.
2. Determination of the UAS Intrinsic Ground Risk Class (GRC)
3. Final GRC Determination
As defined in JARUS SORA Annex B.
4. Determination of the Initial Air Risk Class (ARC)
5. Application of Strategic Mitigations to determine Residual ARC
As defined in JARUS SORA Annex C.
6. Tactical Mitigation Performance Requirements (TMPR) and Robustness Levels
As defined in JARUS SORA Annex D.
7. Final Specific Assurance and Integrity Levels (SAIL)
and Operational Safety Objectives (OSO) Assignment
8. Identification of Operational Safety Objectives (OSO)
As defined in JARUS SORA Annex E.
9. Adjacent Area/Airspace Considerations
10. Comprehensive Safety Portfolio
In order to ensure correct versioning and to manage changes correctly, the applicant shall prepare a Master Data List which lists current document versions. This also allows the authority to process the request efficiently and ensures a timely response to the authorization request.
Before you submit your SORA documents
All 10 points of this checklist must be fulfilled. If this is not the case, the documents will be returned to the applicant.
Vorbereitung
Kenntnisse
Da die Risikoanalyse vom Antragsteller (bspw. ein Unternehmen, das die komplexe Operation durchführen will) selbst gemacht wird, sind Kenntnisse der Luftfahrt sowie der in der Luftfahrt üblichen Nachweisführung zur Überprüfung sicherheitsrelevanter Systeme eine grundlegende Voraussetzung. Je nach Komplexität der geplanten Operation ist die Anwendung der SORA-Methodologie anspruchsvoll, insbesondere wenn die Risikoanalyse von Drohnenflügen nicht im Kerngeschäft eines Unternehmens liegt.
Weitere Unterstützung
Mit dem Ziel, die dahinterliegende Prozesse zu vereinfachen und zu standardisieren haben das BAZL, die EASA sowie andere Gremien wie JARUS spezifische Leitfäden publiziert (GM), die detailliert die Bedingungen beschreiben, die eine vollständige SORA Dokumentation beinhalten muss. Ferner gibt es Unternehmen, die auf die Anwendung von SORA spezialisiert sind und externe Beratungen anbieten.
Der Weg zur Bewilligung
Die Erstellung einer Risikoanalyse nach der SORA Methodologie ist ein iterativer Prozess und nimmt Zeit in Anspruch und geschieht im Austausch mit dem BAZL. Je nach Komplexität eines Projektes und den notwendigen Anpassungen der Sicherheitsbewertung (Safety Case) nach der Beurteilung durch das BAZL kann sich daher der gesamte Prozess einer erfolgreichen Evaluation über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Der gesamte Bewilligungsprozess – vom Erstkontakt mit dem BAZL, über die ausgefüllten SORA-Dokumenten bis zur Bewilligung – kann mit folgenden Schritten zusammengefasst werden (nur in Englisch verfügbar):
Zeitaufwand | Der Antragsteller führt seine Risikoanalyse selbst durch und erstellt eine entsprechende Dokumentation, die er für die Durchführung seiner Operation verwendet. Ferner muss er vom BAZL seine Operation bewilligen lassen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Bewilligungen sollten Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller eine erste Bearbeitungsdauer von mindestens drei Monaten miteinberechnen. |
Flexibilität | Die SORA-Methodologie wird vom Betreiber selbst durchgeführt, entsprechend muss er die geplante Operation auf Basis dieser Analyse betreiben und den Anforderungen entsprechen, die er im Rahmen der Analyse identifiziert hat. Die Drohne muss keine Klassenmarkierung aufweisen. Der Antragsteller muss im Besitz eines Versicherungsausweises nach Art. 20 VLK sein. |
Komplexität | Der Komplexitätsgrad wird als schwer bis sehr schwer eingeschätzt, da die Risikoanalyse vom Betreiber selbst durchgeführt wird. Je nach Komplexität der geplanten Operation (SAIL 1 bis SAIL 6) sind die Anforderungen anspruchsvoll und verlangen grundlegende Kompetenzen im Bereich der Aviatik. |
Kosten | Die durchschnittlichen Kosten für diesen Bewilligungsprozess hängen von der Komplexität der geplanten Operation sowie der Grundqualität der eingereichten Dokumentation ab. Dementsprechend ist es schwierig, im Voraus einen Preis festzulegen. Grundsätzlich muss mit Bearbeitungskosten von mehreren Tausend Franken gerechnet werden. Das BAZL behält sich das Recht vor, Gesuche abzulehnen, die einen Einsatz in weniger als drei Monaten vorsehen. Ist das BAZL nach Prüfung des Falles dennoch in der Lage, das Gesuch zu bearbeiten, wird ein Zuschlag von bis zu 50 % der Gebühr erhoben (Art. 6 der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, GebV-BAZL). Die maximale Gebühr für eine SORA-Bewilligung beträgt 5000 Schweizer Franken. |
Änderung einer bereits bewilligten Operation |
Um eine operationelle oder technische Änderung einer vom BAZL bereits genehmigten Drohnenoperation anzumelden, verwenden Sie bitte das folgende Formular, damit Ihre Genehmigung anschliessend entsprechend angepasst werden kann.
Weiterführende Informationen
Dokumente
Links
Letzte Änderung 29.06.2021