Insgesamt hat das BAZL fünf nationale Standardszenarien entwickelt. Beachten Sie, dass mit der neuen Regulierung einige davon nur noch unter bestimmten Bedingungen anwendbar sind. Sämtliche CH STS werden Ende 2023 gänzlich von den europäischen STS abgelöst, wobei die Bewilligungen der CH STS danach noch maximal 3 Jahre gültig sind.
Sie befinden sich auf einer Seite mit Informationen zu den nationalen Standardszenarien.
Die Bewilligung nach Standardverfahren beruht nach wie vor auf nationalen Rechtsgrundlagen.
Für alle CH-STS gelten folgende Richtlinien
- Bewilligungen werden bis Ende 2023 ausgestellt
- Jede Bewilligung ist grundsätzlich maximal 3 Jahre gültig
- Es wird die Aneignung jener Pilotenkenntnisse verlangt, die für den Betrieb der Drohne(n) im Kontext des spezifischen Szenarios relevant sind. Sämtliche Details zu den erforderlichen Pilotenkenntnissen sind im folgenden Dokument nachzulesen: Jarus Recommendation for Remote Pilot Competency for UAS Operations in Category A and Category B (2019) (PDF, 858 kB, 23.11.2020)
CH Drohnenbetrieb für Sprühflüge |
Für den Einsatz von Drohnen für Ausbringungen ist eine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) erforderlich. Die Auflagen für solche Anwendungen hängen vom verwendeten Drohnentyp und von der auszubringenden Substanz ab.
Beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln muss das Luftfahrzeug für Bodenanwendungen zugelassen sein. Die technische Überprüfung als Grundlage für die Homologation erfolgt durch Agroscope. Zusätzlich müssen neue Luftfahrzeuge einen Spritzentest absolvieren, der durch Agroscope oder eine vom Bundesamt für Landwirtschaft anerkannte Prüfstelle durchgeführt wird. Diese Tests sollen in erster Linie sicherstellen, dass die Abdriftwerte dieser Luftfahrzeuge mit jenen von bodengebundenen Spritz- und Sprühmaschinen vergleichbar sind. Die Spritzentests müssen alle drei Jahre für jedes Luftfahrzeug wiederholt werden.
Ein Gesuch um eine Betriebsbewilligung des BAZL kann nur gestellt werden, wenn die gesuchstellende Person ein homologiertes Luftfahrzeug besitzt. Um die Bewilligung zu beantragen, müssen die Anforderungen des Standardverfahrens erfüllt und das folgende Formular an das BAZL geschickt werden:
Kosten: ca. 300 Schweizer Franken.

CH BVLOS Drohnenflug mit Luftraumbeobachter über dünn besiedeltem Gebiet |
Dieses CH-STS wird für Flüge ohne direkten Sichtkontakt (BVLOS) zwischen Piloten und unbemanntem Luftfahrzeug unterhalb von 120m angewandt. Der Flug erfolgt im unkontrolliertem Luftraum über einem dünn besiedelten Gebiet, es dürfen sich in diesem Gebiet also in einem Umkreis von 100 Metern nicht mehr als 10 bewohnte Häuser befinden. Die maximale Distanz zwischen Pilot und unbemanntem Luftfahrzeug beträgt 1km. Bei diesem Szenario sind mehrere Luftraumbeobachter erlaubt, somit kann die Distanz beliebig erweitert werden, sofern die Entfernung des unbemannten Luftfahrzeuges zum nächsten Beobachter zu jedem Zeitpunkt maximal 1km beträgt. Luftraumbeobachter müssen den Luftraum um sich herum jederzeit auf herannahenden Verkehr überprüfen und den Piloten entsprechend informieren.
CH EVLOS Drohnenflug über kontrolliertem Gebiet |
Dieses CH-STS wird für Flüge ohne direkten Sichtkontakt zwischen Piloten und unbemanntem Luftfahrzeug unterhalb von 120m angewandt (extended visual line of sight, evlos). Der Flug erfolgt über einem kontrollierten Gebiet, es dürfen also in diesem Bereich am Boden nur am Flug beteiligte Personen anwesend sein. Die maximale Distanz zwischen Pilot und unbemanntem Luftfahrzeug beträgt 1km. Diese Distanz kann auf 2km erweitert werden, sofern die Entfernung des unbemannten Luftfahrzeuges zu einem Luftraumbeobachter (Airspace Observer, AO) zu jedem Zeitpunkt maximal 1km beträgt und sich dieser maximal 1km vom Piloten entfernt befindet. Bei diesem Szenario ist maximal ein Luftraumbeobachter erlaubt, dieser muss den Luftraum um sich herum jederzeit auf herannahenden Verkehr überprüfen und den Piloten.
CH FPV Rennen |
Das Standardverfahren für „Professionelle FPV-Rennen“ ist für einem Veranstalter von FPV-Rennen in der Schweiz vorgesehen. Die Bewilligung wird an den Veranstalter des Rennens erteilt und erlaubt den teilnehmenden Piloten ausserhalb des direkten Sichtkontakts, innerhalb einer definierten und gesicherten Rennstrecke zu fliegen.
Kosten: ca. 90 Schweizer Franken.
CH Drohnenschwarm |
Das CH-STS Drohnenschwarm ist für Drohnenshows mit mehreren Drohnen gedacht, die über kontrolliertem Gebiet, unter 120m zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr stattfinden.
Kosten: ca. 640 Schweizer Franken.
CH Drohnenbetrieb über geschlossenen Menschenansammlungen |
Dieses Bewilligungsverfahren ermöglicht Flüge unter eingeschränkten Rahmenbedingungen und nur über geschlossenen Menschenansammlungen bei Veranstaltungen im kleinen Rahmen (Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen usw.). Flüge finden im Umkreis von weniger als 100m um Menschenansammlungen statt für Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 2,4kg. Die Flughöhe ist auf 30 m über Grund begrenzt. Die überflogenen Menschenansammlungen müssen unter der direkten Kontrolle des Drohnenbetreibers stehen. Als geschlossene Menschenansammlungen gelten Gruppen, bei denen die Beteiligten über den Überflug der Drohne und den damit verbundenen Verfahren informiert werden. Sie müssen auch über die möglichen Risiken aufgeklärt werden, die der Drohnenbetrieb mit sich bringen kann.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 08.04.2022