Zivile Drohnen: für lange Zeit galten sie als ein «neues Phänomen am Himmel» - heute sind zivile Drohnen ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft geworden, so etwa bei Inspektionsarbeiten, Kartografie, Wetterdatengenerierung oder Transport. Zivile Drohnen kommen in verschiedensten Gebiete und Kontexten zum Einsatz: Transportieren von Laborgütern in den Städten, Rettungsflüge in den Berggebieten oder die Inspektion von Infrastruktur in der Agglomeration. Auch für humanitäre Hilfe in Katastrophengebieten können Drohnen eingesetzt werden und teilweise sind zivile Drohnen ein Digitalisierungstreiber von traditionellen Branchen wie etwa der Landwirtschaft.
Hintergrund: Was ist die Idee?
Rund um den Globus und insbesondere in der Schweiz hat sich ein fruchtbares Drohnenökosystem entwickelt, das sich in der Schweiz aus dem Wissen der renommierten Hochschulen sowie vielversprechender Start-ups nährt. In Zukunft ist zu erwarten, dass zahlreiche neue Geschäftsbereiche entstehen und bestehende Prozesse nachhaltig verändert und verbessert werden. Hinzu kommt, dass Drohnenoperationen an Komplexität gewinnen werden und auch vermehrt ausserhalb des Sichtkontakts oder autonom geflogen werden. Dies eröffnet wiederum neue Einsatzmöglichkeiten, denken wir etwa an die smarte Mobilität in Städten.
Diese Entwicklungen bewegen uns dazu, die Frage nach einer sicheren und effizienten Integration von Drohnen im Luftraum anzugehen, mit besonderer Berücksichtigung des Schutzes der Privatsphäre und der Umwelt. Die Umsetzung des U-space gilt hierfür als zentrale Grundlage.
U-Space in Kürze
Der Begriff des U-space bezeichnet eine Sammlung digitaler und automatisierter Funktionen und Prozesse in einem definierten Luftraum, die zum Ziel haben, der steigenden Zahl ziviler Drohnenoperationen einen sicheren, effizienten und fairen Zugang zum Luftraum zu gewähren. Der U-space Luftraum ist ein Rahmenwerk, das die Umsetzung jeder Art von Operation in allen Luftraumklassen und jeder Umgebung erleichtert und zugleich ein geordnetes Nebeneinander mit der bemannten Luftfahrt und der Flugsicherung gewährleistet. In der Schweiz gibt es bisher noch keinen operativen U-space Luftraum. Das BAZL arbeitet derzeit an der Etablierung solcher Lufträume, insbesondere in Bereichen, wo eine grosse Anzahl gleichzeitig betriebener Drohnen erwartet wird oder wo Drohnen neben bemannten Luftfahrzeugen (Flugzeuge, Helikopter) betrieben werden.
Wo stehen wir heute?
Die EU hat im April 2021 ein umfassendes regulatorisches Paket für die Etablierung des U-space in Europa publiziert. Diese Gesetzgebung hat zum Ziel, einen Rahmen für die Umsetzung von U-space zu schaffen, indem sie die Regeln beschreibt, die es im U-space Luftraum zu beachten gilt. Zudem definiert die Regulierung jene Dienste, die Pilot/innen verwenden müssen, wenn sie ihre Drohne in einem U-space Luftraum sicher fliegen wollen.
Durchführungsverordnung (EU) 2021/664 der Kommission vom 22. April 2021 über einen Rechtsrahmen für den U-Space (im Folgenden: U-Space-Verordnung).
Durchführungsverordnung (EU) 2021/665 der Kommission vom 22. April 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 hinsichtlich der Anforderungen an Erbringer von Flugverkehrsmanagement-/Flugsicherungsdiensten und anderen Flugverkehrsmanagementnetzfunktionen im U-Space, die im kontrollierten Luftraum ausgewiesen sind.
Durchführungsverordnung (EU) 2021/666 der Kommission vom 22. April 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 923/2012 hinsichtlich der Anforderungen an die bemannte Luftfahrt im U-Space-Luftraum.
Die Schweiz konnte sich an der Erarbeitung der EU U-space Verordnung aktiv beteiligen und Entwicklungen entsprechend beeinflussen. Koordiniert wurde die Arbeitsgruppe von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA).
Das BAZL ist bestrebt, die Forschung, Entwicklung und Implementierung von U-Space Technologien und Dienstleistungen in der Schweiz voranzutreiben. Das BAZL hat hierzu ein eigenes Konzept erstellt (ConOps), in dem Rollen, Dienstleistungen und die übergeordnete Architektur des U-Space detailliert beschrieben werden. Die letzte Version des ConOps wird derzeit überarbeitet.
Im Rahmen eines Partnerschaftsvertrags hat das BAZL ferner einen vertieften Austausch mit der FAA offiziell vereinbart.
Im Dezember 2018 hat das BAZL mit der Schweizer Flugsicherung skyguide eine privat-öffentliche Partnerschaft mit dem Namen SUSI (Swiss U-space Implementation) lanciert, mit dem Ziel, U-Space Technologien und Services zu entwickeln, testen und implementieren. Das Sekretariat von SUSI wird vom BAZL zur Verfügung gestellt. Inzwischen haben bereits diverse Schweizer und internationale Unternehmen die Kooperationsvereinbarung unterschrieben, um ihre Partnerschaft bei SUSI zu formalisieren. Es sind auch die Mitglieder der SUSI-Partnerschaft, die sich aktiv bei der Umsetzung des U-space Luftraum in der Schweiz beteiligen und schliesslich auch die für den U-space Luftraum relevanten Dienste anbieten.
WELCHE U-SPACE DIENSTE SIND VERFÜGBAR? |
In einem U-Space besteht auch keine Begrenzung der verschiedenen U-Space-Dienstleistungsanbieter: Ein offener, freier und fairer Markt soll die bestmögliche Lösung für Anbieter und Drohnenoperateure ermöglichen. Das BAZL hat in seinem U-Space Konzept (ConOps) sämtliche Dienste innerhalb der U-Space Architektur beschrieben. Einige davon sind bereits implementiert, andere stehen kurz davor und wieder andere sind noch in Bearbeitung.
Nachfolgende U-space-Dienste sind laut U-space Verordnung im U-space Luftraum obligatorisch:
Bevor Drohnenpilot/innen ein U-space Dienst nutzen können, müssen sich diese registrieren. Die Registration von Drohnen ist ein wichtiger Meilenstein für die Integration von Drohnen im Luftraum: Sie dient als zentrale Informationsgrundlage, fördert Harmonisierung und trägt nebenbei zur gesellschaftlichen Akzeptanz von Drohnen bei. Ab August 2021 können sich alle Schweizer Drohnenpilot/innen auf der offiziellen Plattform UAS.gate registrieren. Die Registration ist bis auf weiteres freiwillig und kostenlos.
Der Netzidentifizierungsdienst ermöglicht die Fernidentifikation von Drohnen während ihres gesamten Flugs. Mit diesem Dienst können autorisierte Nutzende (dies können Behörden, Flugplatzleitende oder Flugverkehrsdienste sein) Nachrichten in Echtzeit empfangen, die folgende Informationen beinhalten: UAS-Betreibernummer (jene Nummer, die alle Drohnenbetreiber/innen nach ihrer Registration erhalten), Position des Fernpiloten sowie Details zum Flug (Geschwindigkeit, Höhe oder Streckenverlauf). Die Nutzung des Fernidentifizierungsdiensts ist in der Schweiz bis auf weiteres freiwillig und kostenlos.
Weitere Informationen zur Nutzung des Dienstes können direkt auf der Website von SUSI nachgelesen werden.
Die Geo-Sensibilisierung beschreibt eine Funktion, die Pilot/innen mit Informationen über geltende Betriebsbedingungen und permanente (statisch) wie auch vorübergehende (dynamische) Gebietseinschränkungen innerhalb des U-space Luftraums versorgt.
Weitere Informationen zu den Gebietseinschränkungen in der Schweiz.
Dieser Dienst informiert Drohnenbetreiber/innen über anderen Luftverkehr (bemannt und unbemannt), der sich in der Nähe oder in der geplanten Flugstrecke der Drohne befinden könnte.
Der UAS-Fluggenehmigungsdienst bezeichnet einen Dienst, der das Risiko einer Kollision zwischen mehreren Drohnen minimiert. Über diesen Dienst wird Pilot/innen die Fluggenehmigung für ihren geplanten Flug erteilt und dabei die geltenden Bedingungen für diesen Flug festgelegt. Falls eine weitere Operation ebenfalls zur selben Zeit im selben Gebiet geplant ist, sind die Operateure aufgefordert, ihren Flugplan entsprechend anzupassen. Pilot/innen, die ihre Drohne im selben Gebiet zur selben Zeit fliegen, werden benachrichtigt. Der Dienst ersetzt keine Genehmigungen, die von zuständigen Behörden wie nationalen und lokalen Behörden oder von skyguide im kontrollierten Luftraum erteilt werden müssen.
Nachfolgende U-Space-Dienste sind laut U-space Verordnung im U-space Luftraum nicht obligatorisch, können aber verwendet werden, wenn sie das Risiko eines Drohnenflugs verringern:
Der Wetterinformationsdienst stellt UAS-Pilot/innen vor oder während des Fluges Wetterdaten zur Verfügung.
Der Konformitätsüberwachungsdienst gibt Drohnenpilot/innen die Möglichkeit, zu überprüfen, ob sie die in der U-space Regulierung gestellten Anforderungen erfüllen. Sie werden informiert, wenn dies nicht der Fall ist. Dies gilt auch für die Fluggenehmigung, die ihnen zuvor erteilt wurde. Wird eine Abweichung der Fluggenehmigung festgestellt, werden sämtliche involvierten Akteure gewarnt (andere Drohnenpilot/innen in der Nähe, Flugverkehrsdienststellen, U-space Dienstleister).
Neben den U-Space-Diensten, die in der U-space Verordnung festgehalten sind, werden weitere Tools für den digitalisierten Luftraum entwickelt. Ein Beispiel hierfür ist LAANC, eine Abkürzung für Low-Altitude Authorization and Notification Capability. LAANC ist ein digitales System zur Bewilligung von Flügen innerhalb des 5km-Perimeters von Flughäfen. Mit diesem Dienst können Pilot/innen ihre Absicht ankündigen, ihre Drohne innerhalb dieses Perimeters zu betreiben. Das System analysiert den geplanten Flug und erteilt eine Bewilligung, wenn alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Der Service ist über das skyguide SFO-Tool verfügbar.
Dokumente
BAZL Bericht Demonstration Fernidentifizierung (RID) 16.09.19 (EN) (PDF, 6 MB, 27.09.2019)Dieser Bericht dokumentiert die Erkenntnisse, die aus der Demonstration des U-Space Dienstes Fernidentifizierung (RID) resultierten.
Master Agreement zur Beteiligung an der Entwicklung der Fernidentifizierung (EN) (PDF, 207 kB, 08.12.2020)Sämtliche Unternehmen, die sich an der Entwicklung und Bereitstellung von RID beteiligen, haben ihre Bestrebungen im Rahmen des Master Agreements formalisiert.
Memorandum of Cooperation Swiss U-Space Implementation (SUSI) (PDF, 161 kB, 26.02.2020)Die Kooperationsvereinbarung der Partner von SUSI (EN)
Swiss U-Space concept of operations (ConOps) (PDF, 849 kB, 07.04.2020)U-Space Konzept: Eine systematische Beschreibung der Rollen, Dienstleistungen und übergeordneten Architektur des U-Space.
Declaration of Intent: FOCA and FAA (EN) (PDF, 459 kB, 13.04.2021)Im Rahmen dieses Vertrags haben das BAZL und die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA ihre verstärkte Zusammenarbeit im Bereich U-Space formalisiert.
Links
Letzte Änderung 06.01.2022