Änderungen in Fluggastrechte ab 1. Januar 2021

Die europäische Fluggastrechteverordnung gilt weiterhin für Flüge ab einem britischen Flughafen (UK) in die Schweiz, wenn diese von einer Schweizer oder europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Für die Beurteilung von Vorfälle solcher Flüge ist neu das BAZL als Durchsetzungsbehörde zuständig.
Für Flüge ab einem britischen Flughafen (UK) in die Schweiz, die von einer britischen (resp. nicht-schweizerischen/ nicht EU) Fluggesellschaft durchgeführt wird, gelten die nationalen britischen Fluggastrechte.
Änderungen ergeben sich ebenfalls im Bereich der Verordnung betreffend Rechte der Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität für Flüge, die ab einem britischen (UK) Flughafen starten oder an einem solchen Flughafen landen.
Bestimmte Rechte, wie das Recht auf Unterstützung durch Fluggesellschaften, werden aber weiterhin für Fluggäste gelten, die von einem britischen (UK) Flughafen zu einem Flughafen in der EU starten, wenn es sich um eine Fluggesellschaft der EU oder der Schweiz handelt.
Abflug | Destination | Fluggesellschaft | Durchsetzungs- behörde |
Recht |
---|---|---|---|---|
UK | Schweiz | Schweizerische / EU Fluggesellschaft |
BAZL | europäische Fluggastrechteverordnung |
UK | Schweiz | nicht schweizerische / nicht EU (inkl. britische) |
UK Behörde | nationale britischen Fluggastrecht |
Schweiz | UK | alle | BAZL | europäische Fluggastrechteverordnung |
Letzte Änderung 31.12.2020