Je nach Grund hat das Luftfahrtunternehmen hat dem Fluggast folgendes anzubieten:
Verordnungstext [EG] Nr. 261/2004 in Kürze:
Nichtbeförderung gegen seinen Willen
Annullierung
Verspätung
Herabstufung
- Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
- 2 Telefonanrufe, E-Mails, Faxe oder Telexe
- Hotel bei Üernachtung (falls notwendig)
- Beföderung zum Ort der Üernachtung
- Je nach Flugdistanz und Alternativtransportzeitpunkt zw. Euro 125 und Euro 600
und die Wahl zwischen:
- Verzicht der Reise und (Teil-) Rückerstattung Ticket
- Frühest möliche Beföderung
- Beföderung zu einem späeren Zeitpunkt
- Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhätnis zur Wartezeit
- 2 Telefonanrufe, E-Mails, Faxe oder Telexe
- Hotel bei Übernachtung (falls notwendig)
- Beföderung zum Ort der Üernachtung
- Je nach Annullierungsgrund, Annullierungszeitpunkt, Flugdistanz und Alternativtransportzeitpunkt Euro 0 bis Euro 600
und die Wahl zwischen:
- Verzicht der Reise und (Teil-) Rückerstattung Ticket
- Frühest mögliche Beförderung
- Beföderung zu einem späeren Zeitpunkt
Je nach Flugdistanz ab 2, 3 oder 4 Stunden:
- Mahlzeiten und Erfrischungen im Verhältnis zur Wartezeit
- 2 Telefonanrufe, E-Mails, Faxe oder Telexe
- Hotel bei Üernachtung (falls notwendig)
- Beföderung zum Ort der Üernachtung
Ab 5 Stunden:
- Verzicht der Reise und (Teil-) Rückerstattung Ticket
Je nach Flugdistanz zw. 30-75% Rückerstattung Ticket
Zivilrechtlich können allenfalls noch weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Haftungsausschluss: Für diese Zusammenfassung be-steht keine Gewähr auf Vollständigkeit und Aktualität.
Letzte Änderung 11.02.2020
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Passagierrechte
3003 Bern
Das BAZL kann keine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen.
Auskünfte zum Verfahren des BAZL unter:
Tel: +41 58 465 95 96 (werktags 14- 16h)
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