Verfügungen
Sie finden in dieser Rubrik alle Plangenehmigungen sowie Verfügungen zur Betriebskonzession und zum Betriebsreglement der letzten Jahre. Dort, wo nichts anderes vermerkt ist, sind keine Beschwerden hängig.
Um einen technisch sicheren, rationellen und umweltgerechten Bau und Betrieb der Flugplätze zu gewährleisten, erlässt das UVEK resp. das BAZL Verfügungen. Dadurch wird gewährleistet, dass die gesetzlichen Anforderungen, namentlich die luftfahrtspezifischen, die betrieblichen und baupolizeilichen sowie jene der Raumplanung und des Umweltschutzes, eingehalten werden.
Sie finden in dieser Rubrik alle Plangenehmigungen sowie Verfügungen zur Betriebskonzession und zum Betriebsreglement der letzten Jahre. Dort, wo nichts anderes vermerkt ist, sind keine Beschwerden hängig.
Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist im Bereich der Raumordnung das Planungsinstrument des Bundes für die Zivilluftfahrt. Am 14. März 2013 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt die Ausarbeitung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Genf lanciert. Am Ende des Prozesses, der hat sich über mehrere Jahre erstreckt, hat der Bundesrat am 14. November 2018 das Objektblatt genehmigt.