Samedan

Um einen technisch sicheren, rationellen und umweltgerechten Bau und Betrieb der Flugplätze zu gewährleisten, erlässt das UVEK resp. das BAZL Verfügungen. Dadurch wird gewährleistet, dass die gesetzlichen Anforderungen, namentlich die luftfahrtspezifischen, die betrieblichen und baupolizeilichen sowie jene der Raumplanung und des Umweltschutzes, eingehalten werden.

Sie finden in dieser Rubrik alle Plangenehmigungen sowie Verfügungen zur Betriebskonzession und zum Betriebsreglement der letzten Jahre. Dort, wo nichts anderes vermerkt ist, sind keine Beschwerden hängig.

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/infrastruktur/flugplaetze/regionalflugplaetze/samedan.html