Soweit es die Interessen des militärischen Flugbetriebs zulassen, können gewisse militärische Flugplätze auch für zivile Zwecke genutzt werden. Gemäss Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) ist von einer relevanten zivilen Mitbenutzung auszugehen, wenn die zivilen Flüge mehr als zehn Prozent der militärischen Bewegungen ausmachen oder jährlich die Zahl von 1000 übersteigen.