Das BAZL wird per 24. März 2022 die Transponder Mandatory Zone Northeast (TMZ NE) einführen. Zur weiteren Erhöhung der Flugsicherheit und zur Verbesserung der situativen Aufmerksamkeit der Pilotinnen und Piloten (nachfolgend «Piloten») im Gebiet der TMZ NE prüfte das BAZL in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung Skyguide die Einführung einer Hörbereitschaft (Listening Squawk). Das Konzept wurde mit Vertretern der Leichtaviatik und der Skyguide im Mai 2021 besprochen und in der Folge noch angepasst.
Die Idee der «TMZ mit Hörbereitschaft» ist, dass VFR-Piloten nicht nur einen Transponder betreiben, sondern sich zusätzlich auf der Frequenz des zuständigen Flugsicherungssektors in Hörbereitschaft befinden. Es erfolgt kein aktiver Erstaufruf seitens der Piloten. Die Hörbereitschaft gibt den Flugverkehrsleitenden (nachfolgend «ATCO») die Möglichkeit, den VFR-Piloten entweder Informationen über startende oder landende IFR-Flüge zu erteilen oder, im Fall eines potentiellen Konflikts, VFR-Piloten gezielt anzusprechen, um deren Absichten zu klären und/oder Verkehrsinformationen (Traffic Information) zu erteilen.
Die Hörbereitschaft in der TMZ NE gilt für Motor-und Segelflugzeuge sowie Ballone. Sie wird zumindest in einer ersten Phase freiwillig sein. Es sollen Erfahrungen gesammelt und ausgewertet werden bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird.
Am 30. Dezember 2021 wird ein AIC publiziert, in welchem die wichtigen Informationen zur TMZ NE mit freiwilliger Hörbereitschaft aufgeführt sind.
Kein Vergleich mit UK möglich
In der letzten «Aero Revue» wurde nun moniert, dass die Services für VFR-Piloten durch den ARFA-ATCO nicht dem gleichen Service entsprechen, der beispielsweise in Grossbritannien angeboten wird. Dazu gilt es festzuhalten: Gemäss Definition des im ARFA-Sektors zu erbringenden Services hat für den ARFA-ATCO die sichere und effiziente Abwicklung von IFR-Verkehr und das Erteilen von Traffic Information zwischen IFR und VFR Verkehr («as far as practicable») Priorität. Nur der IFR-Verkehr erhält im Luftraum E einen ATC-Service. Dessen müssen sich die VFR-Piloten bewusst sein und sollten entsprechend informiert und geschult werden. Die Tatsache, dass hörbereite VFR-Piloten Traffic Information «as far as practicable» erhalten, darf nicht dazu führen, dass sich die Luftraumnutzer in falscher Sicherheit wiegen und ihre Pflichten bezüglich «see and avoid» vernachlässigen.
Service gemäss ICAO-Definition
Im Luftraum der Klasse E und damit im ARFA-Sektor wird Flugsicherungsdienst gemäss ICAO-Definition von ATS und ATC geboten. Für einen «Service», der eine Warnung an den Piloten im Falle einer drohenden Luftraumverletzung sicherstellt, gibt es weder eine Rechtsgrundlage, noch wäre ein solcher Service mit dem jetzigen System im betroffenen Sektor möglich. Ein kontinuierliches Beobachten aller Radarziele ist für den ATCO nicht möglich, ebenso wenig lässt sich die Absicht eines Piloten nur aufgrund des Radarziels erkennen. Wird jedoch eine drohende oder bereits geschehende Luftraumverletzung erkannt, wird der ATCO selbstverständlich versuchen, den hörbereiten VFR-Piloten zu kontaktieren und diesen auf den Umstand hinzuweisen. Dies sieht auch das oben erwähnte Konzept vor, welches mit Vertretern der Leichtaviatik und Skyguide besprochen wurde. Es kann aber aus den oben genannten Gründen keine 100% Sicherheit für den VFR-Piloten geben, dass er in jedem Fall gewarnt wird.
Rückblick
Im Frühling 2020 hatte das BAZL auf die Einführung einer flächendeckenden Transponderpflicht auch für Segelflugzeuge und Ballone verzichtet. Stattdessen sollten in sicherheitskritischen Zonen Transponder Mandatory Zones (TMZ) eingeführt werden. Eine solche Zone befindet sich in der Nordostschweiz im Bereich des Flugsicherungs-Sektors ARFA (Anflugsektor Friedrichshafen / Altenrhein). Auf Antrag der Skyguide und auf Wunsch des Schweizerischen Aero-Clubs hatte das BAZL zusätzlich das Thema Hörbereitschaft für die TMZ NE aufgenommen. Dieses Verfahren wird bislang in der Schweiz nirgends angewendet und bedingt daher genauere Abklärungen, unter anderem auch über rechtliche und operative Aspekte.
Letzte Änderung 13.11.2023