Gebirgslandeplätze

Gebirgslandeplätze sind Landestellen ausserhalb von Flugplätzen und ohne Infrastruktur, die über 1100 Meter über Meer liegen. Sie dienen einerseits zu Ausbildungs- und Übungszwecken, anderseits für Personentransporte zu touristischen Zwecken.

Gebirgslandeplätze Ost

GLP_Infrastruktur_Ost_ab_2019_10_01

Gebirgslandeplätze West

GLP_Infrastruktur_West_ab_2019_10_01

Weiterführende Informationen

https://www.bazl.admin.ch/content/bazl/de/home/infrastruktur/gebirgslandeplaetze.html