Luftfahrzeuge der Sonderkategorie entsprechen nicht den international anerkannten Lufttüchtigkeitsanforderungen gemäß ICAO Anhang 8. Sie werden nach Artikel 3 Abs. 2,3 und 4 der Verordnung über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (VLL; SR 748.215.1) in folgende Unterkategorien eingeteilt:

Revision der Verordnung über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen
Am 1. April 2025 tritt die revidierte Verordnung über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen in Kraft. Mit dieser Revision werden die Vorschriften für die Zulassung, Herstellung und Instandhaltung für die Mehrheit der national geregelten Luftfahrzeuge – dazu gehören etwa die Sonderkategorien Eigenbau, Experimental und Ultra Light – gelockert. Für bestimmte historische Luftfahrzeuge werden die Vorschriften hingegen verschärft.
Anhänge - Verordnung des UVEK über die Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen (VLL)
Fragen & Antworten Luftfahrzeuge der Sonderkategorie
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3003 Bern
Schweiz