English only - Ausnahmeregelung für Sion

24.09.2020 - Auf dem Flughafen Sion kann in Kürze für nichtgewerbsmässige Sichtflüge die Radiotelefonie auch wieder in der lokalen Landessprache Französisch als Zweitsprache neben Englisch abgewickelt werden.  

Das BAZL hat am 23. September 2020 eine entsprechende Verfügung an die Stadt Sion und an die Flugsicherung Skyguide versandt. Darin wird festgehalten, dass die von der Stadt Sion gewünschte Abweichung zu «English Only» gutgeheissen wird. Das BAZL stützt sich dabei insbesondere auf ein von Skyguide verlangtes Safety Assessment zur Wiedereinführung der  Zweitsprache Französisch auf dem Flughafen Sion.

Damit die Verfügung umgesetzt werden kann, muss die Stadt bzw. der Flughafen Sion die entsprechenden Luftfahrtpublikationen auf den neusten Stand bringen und zur Freigabe beim BAZL einreichen. Zudem gilt grundsätzlich eine 30-tägige Rechtsmittelfrist, bevor eine Verfügung rechtskräftig wird. Diese Frist kann von Sion aber mit einer kurzen schriftlichen Eingabe zum Rechtsmittelverzicht verkürzt werden. Wenn beide Rahmenbedingen erfüllt sind, kann die Verfügung in relativ kurzer Zeit umgesetzt werden.   

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Letzte Änderung 03.05.2022

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