Die Arbeiten dürfen nur Betriebe oder Fachpersonal ausführen, die über eine entsprechende Bewilligung verfügen. Gestützt auf nationale und europäische Gesetze erteilt das BAZL solche Bewilligungen. Mit regelmässigen Audits und Inspektionen prüft das Amt, ob die Betriebe die Vorgaben einhalten.