Schweiz und Laos unterzeichnen bilaterales Luftverkehrsabkommen
Bern, 24.07.2024 - Am 26. Juli 2024 haben die Schweiz und die Demokratische Volksrepublik Laos ein bilaterales Abkommen über den Luftlinienverkehr unterzeichnet. Die Bestimmungen des bestehenden Abkommens zwischen den beiden Ländern aus dem Jahr 1999 wurden überarbeitet und an die heutigen Gegebenheiten angepasst. Die neue Übereinkunft ersetzt das bestehende Abkommen und konkretisiert die Bestrebungen des Bundesrates, den Luftfahrtunternehmen mehr betriebliche Flexibilität zuzugestehen und so die Anbindung der Schweiz zu verbessern.
Dank dem von der Schweiz und Laos unterzeichneten bilateralen Abkommen über den Luftlinienverkehr erhalten die Luftfahrtunternehmen den Spielraum, den sie für den Betrieb des Linienverkehrs zwischen den beiden Ländern benötigen. Insbesondere kann jedes Land beliebig viele Luftfahrtunternehmen bezeichnen, die Flüge zwischen den zwei Staaten durchführen dürfen. Dabei sind auch Code-Sharing-Flüge erlaubt. Die Vertragsparteien haben mit dem Abkommen bekräftigt, dass die bezeichneten Luftfahrtunternehmen die Frequenz der direkten Flüge nach eigenem Ermessen festlegen können. Von dieser Übereinkunft werden die Volkswirtschaften beider Länder profitieren.
Das Abkommen, welches der Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 genehmigt hatte, wurde am 26. Juli 2024 in der laotischen Hauptstadt Vientiane durch den Staatssekretär des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Alexandre Fasel, unterzeichnet. Es tritt in Kraft, sobald sich die Vertragsparteien durch diplomatischen Notenaustausch die Erfüllung ihrer rechtlichen Vorschriften über den Abschluss und das Inkrafttreten von Staatsverträgen angezeigt haben.
Damit Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Schweiz andere Länder im Linienverkehr anfliegen können, benötigen sie entsprechende Verkehrsrechte. Die beteiligten Staaten legen diese Rechte in einem bilateralen Abkommen über den Linienluftverkehr fest. Jedes dieser Abkommen enthält Bestimmungen zur Eigentümerschaft von Luftfahrtunternehmen und zur Kontrolle über diese Unternehmen sowie Klauseln über den Marktzugang. Auf diese Weise können die Staaten ihren Markt für alle betroffenen Unternehmen öffnen und gleichzeitig administrative Hürden abbauen. Die Schweiz hat mit über 150 Ländern bilaterale Luftverkehrsabkommen abgeschlossen.
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Letzte Änderung 25.04.2022