Luftfahrt: Änderung der Verordnung über die Flughafengebühren

Bern, 13.11.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2024 einer Teilrevision der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) zugestimmt. Am Flughafen Zürich wird der Prozess zur Gebührenfestlegung mit der Einführung eines Roll-Over-Mechanismus konkretisiert. In Genf wird der bestehende Prozess nicht angepasst. Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.

Der Bundesrat führt am Flughafen Zürich neu einen sogenannten Roll-Over-Mechanismus ein, um die Flughafengebühren zu bestimmen. Das heisst, wenn sich in einer laufenden Periode eine Über- oder Unterdeckung der Kosten abzeichnet, wird diese auf die nächste Gebührenperiode übertragen. Die Regelungen des Roll-Over-Mechanismus kommen in Zürich auch dann zur Anwendung, wenn die Verhandlungen scheitern und das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Gebühren mittels einer Verfügung festlegen muss. Die regulatorischen Anpassungen in der FGV schaffen Rechtsicherheit und sollen die Gebührenfestlegung erleichtern. Die Revision der FGV sorgt beim Flughafen Zürich und den Fluggesellschaften für eine langfristige Planungssicherheit.

Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen beim Flughafen in Genf verzichtet der Bundesrat darauf, einen Roll-Over-Mechanismus wie in Zürich einzuführen.

Das BAZL wird wie bisher bei beiden Flughäfen nur in den Prozess zur Gebührenfestlegung eingreifen, wenn keine einvernehmliche Lösung zustande kommt. Zudem prüft das BAZL auch weiterhin laufend, ob die Regulation der Flughafengebühren angemessen ist und wie sie sich auf den Wettbewerb auswirkt.

Die verabschiedeten Änderungen der FGV sind mit den in der Schweiz anwendbaren internationalen Verpflichtungen vereinbar. Dies betrifft insbesondere das Abkommen über den Luftverkehr von 1999 zwischen der Schweiz und der EU.


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Letzte Änderung 25.04.2022

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