Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung zum schweren Vorfall zwischen den Luftfahrzeugen 9H-ILB und HB-SDV vom 18. Dezember 2020 bei Sitten (VS) hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und im Schlussbericht Nr. 2393 u. a. die Sicherheitsempfehlung SE Nr. 585 ausgesprochen.
| Bearbeitungsstatus | geschlossen |
|---|---|
| SUST Beurteilung | |
| Umsetzungsstand | nicht umgesetzt |
| BAZL Haltung | |
| Sicherheitsdefizit | teilweise einverstanden |
| Sicherheitsempfehlung | teilweise einverstanden |
| Fortsetzende Stellungnahme | - |
Passende Massnahmen Ergreifen, um das Airprox-Risiko in der TMA Sion zu reduzieren
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sollte zeitnah durch geeignete Massnahmendas Risiko gefährlicher Annäherungen im Raum der TMA Sion vermindern, das sich aus der Abwicklung von IFR Verkehr in Luftraum der Klasse E ergibt, beispielsweise durch eine permanente Aktivierung der aktuell bestehenden TMAper NOTAM («TMA TEMPO») oder durch die Einführung einer TMA, die bei Bedarfkurzfristig über Sprechfunk aktiviert werden kann («TMA HX»).
Gefährliche Annäherungen im Raum der TMA Sion
Es konnte eine Häufung gefährlicher Annäherungen im Luftraum der Klasse E um den Flugplatz Sion beobachtet werden, insbesondere innerhalb der Grenzen des temporären Nahkontrollbezirks (Terminal Control Area – TMA) Sion zwischen Luftfahrzeugen, die sich auf einem Instrumentenanflug nach Sion befinden, und Luftfahrzeugen, die nach Sichtflugregeln betrieben werden. Auch die Flugsicherung erkannte das gesamte Gebiet als sogenannten «Hotspot».
Die temporäre TMA Sion ist nicht kurzfristig über Sprechfunk aktivierbar, sondern nur nach vorgängiger Publikation mittels Notice to Airmen (NOTAM) und Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS). An- und abfliegender IFR Verkehr wird daher durch Luftraum der Klasse E geführt, in dem VFR Verkehr zu erwarten ist, der nicht in Kontakt mit der Flugverkehrsleitstelle steht und unter Umständen weder für diese noch für Kollisionswarngeräte erkennbar ist.
Umsetzung und Haltung BAZL
Das BAZL sieht derzeit (Stand: Juni 2024) von einer weiteren Stellungnahme ab.
Mit Schreiben vom 7. März 2024 teilt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL mit, dass sie die SE Nr. 585 als "nicht umgesetzt" beurteilt.
Das BAZL ist mit der SE Nr. 585 teilweise einverstanden und erachtet die sie aus nachstehenden Gründen als vollständig umgesetzt und abgeschlossen:
Das BAZL hatte mit den relevanten Stakeholdern die Risiken im Luftraum um Sion unabhängig der SUST-Untersuchung im Jahr 2020 analysiert und kam zum Schluss, dass sich die untersuchten Risiko-Szenarien zumindest im tolerierbaren Bereich befinden. Im November 2023 wurde die Analyse sowohl intern als auch mit Vertretern der Skyguide und vom Flugplatz Sion überprüft. Dabei wurden auch die letzten Bewegungszahlen und Vorfälle berücksichtigt. Diese Überprüfung ergab ein ähnliches Resultat wie imJahr 2020. Es wurden daher keine Sofortmassnahmen für notwendig erachtet. Aufgrund neuer vorgesehener Instrumentenflugverfahren in Sion ist die Analyse der Luftraumstruktur und eine Überprüfung der aktuellen ATM-Verfahren vorgesehen.
Unabhängig vom Schlussbericht und von dieser Sicherheitsempfehlung besteht deshalb aus Sicht des BAZL die Absicht, eine Neuanalyse zum Änderungsbedarf im Luftraum um Sion vorzunehmen – allerdings nicht mit derselben Dringlichkeit wie von der SUST erwünscht. Hierzu besteht nach Ansicht des BAZL eine Diskrepanz zwischen dem Wortlaut in der Sicherheitsempfehlung «zeitnah» und dem Zeitraumzwischen dem Vorfall und der Veröffentlichung des Berichts resp. der Sicherheitsempfehlung.
Eine zeitnahe Umsetzung der beiden Vorschläge einer permanenten Aktivierung der aktuell bestehenden TMA per NOTAM oder durch Einführung einer TMA, die bei Bedarf kurzfristig über Sprechfunk aktiviertwerden kann, erachtet das BAZL als nicht verhältnismässig. Die vom BAZL durchgeführte Sicherheitsanalyse zeigt, wie bereits oben erwähnt, keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Die Umsetzung einer TMA per NOTAM wäre zudem frühestens auf das AIRAC Datum im März 2025 möglich (Kartenrelevanz). Da die TMAs zum Schutz militärischer Verfahren und nicht ziviler Verfahren konzipiert wurden, wäre eine öffentliche Anhörung erforderlich. Momentan sind die Arbeiten für alle Änderungen der Instrumentenflugverfahren in Sion im Gange. Es ist vorgesehen, neue Instrumentenabflugverfahren per AIRAC Juni 2024 zu implementieren. Die Implementierungvon neuen Instrumentenanflugverfahren ist im März 2027 vorgesehen. Alle ATM- und Luftraumthemen werden in diesem Projekt von den relevanten Stakeholdern diskutiert und bearbeitet werden.
Sollte sich die Sicherheitslage für den IFR Verkehr ändern und die Flugsicherung im Rahmen ihres Risikomanagements Risiken identifizieren, die als inakzeptabel erscheinen, hat die Flugsicherung kurzfristige, operative Massnahmen zu treffen. Falls es im Projektverlauf Änderungen in Sion geben wird, wird das BAZL die SUST entsprechend aufdatieren.
Letzte Änderung 23.01.2025
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