Problematik inkorrekte Flugzeugbetankung

FOCA SAND 2021-002

Das Luftfahrzeug auftanken gilt als reine Routinearbeit. Ein Fehler kann aber schwerwiegende Folgen haben. Auch wenn einheitliche Normen, standardisierte Abläufe und klare Instruktionen den Betankungsvorgang grundsätzlich sicher machen, kommt es immer wieder vor, dass Luftfahrzeuge mit dem falschen Treibstoff betankt werden. Dabei spielen die vorhandene Infrastruktur, aber auch die Normenkonformität der Luftfahrzeuge eine zentrale Rolle. Die Konsequenzen einer unbemerkten Falschbetankung sind in der Regel fatal. So lassen sich die Triebwerke mit noch verbleibenden korrekten Treibstoffmenge im System (Tank, Pumpen, Filter, und Schläuchen) starten, und auch der Start ist noch möglich, bevor es dann zu Störungen oder gar zu einem Triebwerksausfall kommt.

Datenanalyse

Manufacturer/
model
PIPER - PA46 - 500TP
Aircraft category Fixed Wing - Aeroplane
Location indicator  Switzerland
Occ. GND FUELLING
Occ. class Major incident
Event type Operational - Aerodrome Operations - Aircraft Fuelling - Incorrect Fuel Type Loaded
Narrative text (Original) Incorrect fueling of an aircraft XX-XXX
The PT46T Jet-Prop registered as XX-XXX was incorrectly fueled with approx. 60 litres of AVGAS fuel. The mistake was noticed, the fueling stopped and an aircraft maintenance company drained the incorrect fuel. The aircraft was then fueled with the correct Jet A-1 fuel.
Manufacturer/
model
PIPER - PA46 - 500TP
Aircraft category Fixed Wing - Aeroplane
Location indicator  Switzerland
Occ. GND FUELLING
Occ. class Major incident
Event type

Operational - Aerodrome Operations - Aircraft Fuelling - Refuelling Procedures Not Followed

Narrative text (Original) Am 07.07 um 10:13 Uhr haben wir bei der XXX  per Telefon JET Fuel bestellt. Meine Frau und ich trafen um 10:25 Uhr beim Flugzeug ein und es stand der kleine AVGAS Wagen vor Ort. Der Tankwart hatte bereits den Teppich um den Tankdeckel gelegt, die beiden Tankdeckel geöffnet und den Schlauch bis zum Flügeltank ausgerollt und kurzfristig abgelegt um erst dann das Flugzeug noch zu erden. Neben dem Tankdeckel sind grosse Kleber ersichtlich mit der Aufschrift „Jet Fuel only“. Mit der Erdung lief er dann auf die linke Seite, wo wir ihn kurzfristig nicht mehr sehen konnten. Bei Ankunft vor Ort haben wir ihn aufgeklärt, dass unser Flugzeug JET Fuel benötigt und nicht etwa AVGAS. Das war ihm absolut nicht bewusst und auch  die Kleber bei der Tanköffnung seien ihm nicht aufgefallen. Sein Kollege hätte ihm gesagt er müsse das Flugzeug mit AVGAS betanken und er habe das deshalb so ausgeführt.

Massnahmen - Infrastruktur Flugplätze

Auf Schweizer Flugplätzen wird über die Infrastruktur mit grossen Anstrengungen dafür gesorgt, dass die von der General Aviation genutzten Tankstellen den Vorschriften entsprechen und damit auch die korrekten Kennzeichnungen (farbige Markierungen und Beschriftungen) aufweisen. Die Tankstellen werden durch das BAZL regelmässig geprüft und korrigiert, sofern die Installationen nicht den rechtmässigen Auflagen entsprechen. (vgl. BAZL-Richtlinie AD I-007).

Luftfahrzeuge

Bei den Luftfahrzeugen ist die Frage der Standarisierung, insbesondere aufgrund der zahlreichen Hersteller, der unterschiedlichen Konstruktionsjahre sowie wegen möglicher Modifikationen oder Umbauten etwas schwieriger.  Dies ist vor allem bei Luftfahrzeugen mit einem geänderten Antrieb (Umrüstung von Kolben auf Turbinentriebwerk) der Fall. Daher ist es möglich, dass die anwendbaren Rechtgrundlagen, welche sich über die Zeit entwickelt haben, unterschiedliche Standards und Ausführungen am Luftfahrzeug zulassen bzw. bewirken. Dazu gehören speziell die Dimensionen der Tanköffnungen, welche zwar rechtlich klar geregelt sind, aus oben erwähnten Gründen in gewissen Fällen jedoch trotzdem nicht den jeweiligen Vorgaben entsprechen können.

CS 23.971 (e):   
For aeroplanes with engines requiring gasoline as the only permissible fuel, the inside diameter of the fuel filler opening must be no larger than 60 mm.

CS 23.971 (f):    
For aeroplanes with turbine engines, the inside diameter of the fuel filler opening must be no smaller than 75 mm.

The same measurement is applicable for American registered aircraft (ref. DOT § 23.973 Fuel tank filler connection).

Einheitliche Vorschriften gibt es zudem über die Beschriftungen (Marking & Placards). Diese sind mit Angabe des zu verwendenden Treibstoffs in unmittelbarer Nähe der Tanköffnung anzubringen. Die Praxis zeigt, dass bis auf die natürliche Abnützung die Beschriftungen mehrheitlich vorschriftsgemäss vorhanden sind.

Keine verbindlichen Normen, insbesondere was die Farben betrifft, gibt es hingegen für die Tankdeckel. Das heisst, dass die Farbgebung den Herstellern überlassen ist und demzufolge alle möglichen Varianten anzutreffen sind. Wichtig: Die Tankdeckelfarbe ist keine Orientierungshilfe für den zu verwendenden Kraftstoff!

Pilotinnen und Piloten

Die nachstehenden Punkte sollten vor der Betankung stets berücksichtig werden, auch wenn diese in der Regel routinemässig beantwortet werden können:

  • Welchen Treibstoff benötigt mein Luftfahrzeug?
  • Wie lautet die exakte Bezeichnung?
  • Welche korrespondierenden Farben tragen die Markierungen und Schilder?
  • Stimmen die Farben von Zapfpistole und Flugzeugbeschriftung überein?
  • Treibstoff Farbe/Geruch (Farbe AvGas 100LL: blau / AvGas UL 91: farblos / MoGas 98: grün Jet A-1: farblos bis leicht gelblich)

Farbcode für Schilder

Um die Gefahr einer Falschbetankung von Luftfahrzeugen zu vermeiden, müssen die Zapfsäulen an Treibstoffanlagen und Betankungsfahrzeugen – gemäss der internationalen Norm EI Standard 1542 (Ausnahme für AvGas UL 91) – farblich wie folgt gekennzeichnet werden.

Farbcode für Zapfpistolen

Je nach Treibstoffart sind die Zapfventile (Zapfpistolen) an festen sowie mobilen Treibstoffanlagen mit einem unterschiedlich farbigen Schutzüberzug inklusive Produktplakette auszurüsten. Der Schutzüberzug für AvGas UL 91 ist grün, um eine bessere Unterscheidung von AvGas 100LL zu ermöglichen.

Dimensionen der Tankstutzen der Zapfpistole

Um die Gefahr einer Fehlbetankung zu verringern, sollte bei Betankungsanlagen, welche ausschliesslich für die Betankung von Flächenflugzeugen benutzt werden, die Betankungsstutzen für offene Betankungen:

  • für AvGas 100LL, AvGas UL 91 sowie MoGas 98 einen maximalen Aussendurchmesser von 49 mm aufweisen;
  • für Jet A-1 einen minimalen Aussendurchmesser von 67 mm aufweisen.

Sofern für gewisse Flugzeugtypen (z. B. aufgrund nachträglicher Umrüstungen) ein kleinerer Aussendurchmesser erforderlich ist, muss sichergestellt werden, dass die erforderliche Reduktion nach jedem Betankungsvorgang wieder entfernt wird.

Bestimmte Jetflugzeuge sowie einige Helikoptertypen haben zu kleine Einfüllöffnungen. Es ist daher nicht möglich, einen Betankungsstutzen mit einem minimalen Aussendurchmesser von 67 mm zu verwenden.

Empfehlungen für Piloten und Luftfahrzeughalter von Luftfahrzeugen mit Turbinentriebwerk, welche die Anforderungen gemäss CS 23.971 (f) bezüglich den Mindestdimensionen der Tanköffnung (noch) nicht umgesetzt haben:

  • Damit die unterschiedlichen Dimensionen von Betankungsstutzen der Betankungs-anlagen (max. 49 mm für Flugbenzine und min. 67 mm für Jet A-1) ihre Wirkung erzielen können, ist es unabdingbar, dass Luftfahrzeuge, welche mit Jet A-1 betrieben werden, über die gemäss CS 23.971 (f) geforderte minimale Tanköffnung von 75 mm verfügen. Luftfahrzeuge, welche diese Anforderung nicht erfüllen, laufen Gefahr, dass sie zukünftig nicht an allen Betankungsanlagen betankt werden können (weil evtl. keine entsprechende Reduktion verfügbar ist). Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass der Umgang mit einer Reduktion für zu kleine Tanköffnungen ein zusätzliches Risiko birgt.
  • Auch wenn es für die Farbgebung der Tankdeckel keine regulatorischen Vorgaben gibt, empfehlen wir keine Tankdeckel einzusetzen, welche den international angewendeten Farbcodes für Schilder und Zapfpistolen widersprechen So erachten wir es als nicht zielführend, bei Luftfahrzeugen, welche mit Jet A-1 betrieben werden, rote Tankdeckel zu verwenden:

Weitere Quellen

Specialist staff
Last modification 17.08.2022

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Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

Abteilung Sicherheit Infrastruktur

Sektion Flugplätze und Luftfahrthindernisse (SIAP)

Pascal Waldner

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