Anlässlich einer Vorfeld-Inspektion eines unserer Inspektorenteams wurde beobachtet, wie ein Flugzeug mit einer auf dem Flügel montierten Kamera startete. Nach der Landung wurden nur noch Klebebandreste vorgefunden. Nach Rücksprache mit dem Piloten konnte festgestellt werden, dass sich die Kamera bei der Landung mitsamt der Befestigung vom Flugzeug separiert hatte. In der Stellungnahme gab der Pilot bekannt, dass er sich hinsichtlich allfälliger rechtlicher Grundlagen und Konsequenzen keine Gedanken gemacht hatte. Vermehrt tauchen auch auf sozialen Netzwerken (wie zum Beispiel „Youtube" und „Facebook") vergleichbare Videos auf, welche darauf schliessen lassen, dass der vorgenannte Vorfall kein Einzelfall ist. Mehrere Meldungen (SWANS, durch Flugplatzleiter und Piloten) sowie verschiedene Beobachtungen des BAZL deuten darauf hin, dass die Kameras meistens an die Flugzeugstruktur angebracht werden.
FOCA SAND-2012-003
Anlass
Anweisung/Empfehlung
Das BAZL weist darauf hin, dass das Anbringen von Kameraausrüstungen oder Halterungen das Betriebsverhalten, die Aerodynamik oder das Schwingungsverhalten des Luftfahrzeugs negativ beeinflussen kann. Dies kann die Besatzung oder Dritte gefährden. In diesem Sinn handelt es sich um genehmigungspflichtige Änderungen am Luftfahrzeug, für welche entsprechende Nachweise erforderlich sind.
Mit dieser BAZL-Publikation werden allfällige Revisionen und Neupublikationen zu dieser Thematik nicht sichergestellt.
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Unità Sicurezza tecnica
Divisione Sviluppo e costruzione (STEH)
3003 Berna