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Veröffentlicht am 24. Juli 2025

Nationale Lizenzen Luftfahrzeug Instandhaltungspersonal

Personen, die in der Luftfahrtindustrie arbeiten und Wartung, Reparatur und Inspektion von Luftfahrzeugen und Komponenten bescheinigen benötigen einen entsprechenden Ausweis. Diese wird entweder vom BAZL ausgestellt oder ist durch internationale Abkommen anerkannt.

Die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten an Luftfahrzeugen, die vom Geltungsbereich der einschlägigen EU-Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und deren Ausführungsbestimmungen ausgenommen sind (sog. Non-EASA-Luftfahrzeuge), richtet sich weiterhin nach den einzelstaatlichen Vorschriften.

Nationale Lizenz: In Bereichen, die von den EU-Verordnungen ausgenommen sind oder noch nicht durch die EU geregelt wurden, existieren nationale Ausweise für Fachspezialisten der folgenden Bereiche:

  • Spenglerarbeiten
  • Compositearbeiten
  • Holz/Stoff arbeiten
  • Arbeiten an mechanischen und elektrischen Komponenten

Diese basieren auf der Verordnung über das Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal (VLIp; SR 748.127.2) sowie die anwendbaren Richtlinien (Technischen Mitteilungen).

Formulare

Richtlinien

Bundessamt für Zivilluftfahrt BAZL

Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal