SH Nr. 15: Betriebstüchtigkeit von Gepäckwagen und anderem Betriebsmaterial
Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den schweren Vorfall (Gefährdung eines Verkehrsflugzeuges durch Gepäckwagen) vom 9. Februar 2016 auf der Piste 28 des Flughafens Zürich (LSZH), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2300 u. a. den Sicherheitshinweis SH Nr. 15 ausgesprochen.
Zielgruppe(n)
Bodenabfertigungsbetriebe
Sicherheitshinweis
Die mit dem Betrieb und Unterhalt von Gepäckwagen und anderem Betriebsmaterial auf den Vorfeldern der Flugplätze betrauten Unternehmen sollten wirksame Verfahren entwickeln, die die Betriebstüchtigkeit dieser Geräte sicherstellen.
Sicherheitsdefizit
Am 9. Februar 2016 setzte sich am Flughafen Zürich eine Reihe von sieben aneinandergehängten Gepäckwagen, angetrieben durch stürmische Winde, selbständig in Bewegung und überquerte die in Betrieb stehende Landepiste. Dadurch wurde ein kurze Zeit später landendes Verkehrsflugzeug gefährdet.
Die Untersuchung dieses schweren Vorfalls ermittelte als systemisch risikoreiche Faktoren:
- Die Zuständigkeiten bezüglich des Unterhalts der in einem Pool zusammengefassten Gepäckwagen waren unzureichend geregelt.
- Eine Übersicht über den technischen Zustand der Gepäckwagen fehlte.
- Es kam ein ausschliesslich reaktives Unterhaltskonzept zur Anwendung.
Als Folge davon war es möglich, dass Defekte an Bremsen dieser Gepäckwagen während langer Zeit unentdeckt blieben.