SH Nr. 20: Bedeutung von Positionsangaben
Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über über den schweren Vorfall (Airprox) zwischen dem Flugzeug AA-5B Tiger, HB-UCM und dem Flugzeug Cessna C56X, CS-DXQ vom 24. Oktober 2016 beim Flughafen St. Gallen-Altenrhein (LSZR), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2343 u. a. den Sicherheitshinweis SH Nr. 20 ausgesprochen.
Zielgruppe(n)
Piloten von Luftfahrzeugen im Betrieb nach Sichtflugregeln
Sicherheitshinweis
Sämtliche Luftverkehrsteilnehmer und direkt daran Beteiligte sollten Vorkehrungen treffen, um im Falle eines Unfalls die möglichst unverzügliche Alarmierung und Rettung allfälliger Überlebender sicherzustellen. In der Studie Nr. 3 der SUST über die Organisation und die Wirksamkeit des Such- und Rettungsdienstes der zivilen Luftfahrt (Search And Rescue – SAR) in der Schweiz wurden sämtliche Aspekte rund um dieses Thema ausführlich beleuchtet.
Da es trotzdem mehrere Stunden dauern kann, bis Rettungskräfte am Unfallort eintreffen, sollte insbesondere einer zweckmässigen Ausrüstung für sämtliche Insassen die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden. Ein Gebirgs- und Überlebenstraining zumindest für diejenigen Personen, die regelmässig im Gebirge fliegen, wäre sinnvoll.
Sicherheitsdefizit
Der vorliegend untersuchte Zwischenfall hat einmal mehr verdeutlicht, dass offenbar bei einem Teil der Flugbesatzungen immer noch die unzutreffende Erwartungshaltung bezüglich der Dienstleistungen der Flugsicherung besteht. So gehen gewisse Piloten fälschlicherweise davon aus, dass die Flugverkehrsleitung in Lufträumen der Klasse D eine Staffelung von IFR- und VFR-Verkehr sicherstellt.