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Veröffentlicht am 30. Juli 2025

SH Nr. 27: Trainingsstand der Feuerwehrbesatzungen

Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den schweren Vorfall (gefährliche  Annäherung eines Feuerwehrfahrzeuges an ein Verkehrsflugzeug) vom 10. Januar 2018 am Flughafen Zürich (LSZH), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2358 den Sicherheitshinweis SH Nr. 27 ausgesprochen.

Zielgruppe(n)

Flughafenbetreiber und Feuerwehr des Flughafens Zürich

Sicherheitshinweis

Der Flughafenbetreiber des Flughafens Zürich sollte in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung und der Flughafenfeuerwehr Massnahmen ergreifen, damit Feuerwehrbesatzungen ein regelmässiges Fahrtraining auf dem Pistensystem erhalten.

Sicherheitsdefizit

Es finden jährlich nur wenige Einsätze auf dem Pistensystem des Flughafens Zürich (LSZH) statt, weshalb insbesondere dienstjüngere Feuerwehrmitarbeiter diesbezüglich über wenig Routine verfügen. Regelmässige Fahrtrainings werden primär auf dem Rollweg- und Strassensystem des Flughafens durchgeführt, aus Rücksicht auf den dichten Flugverkehr finden aber keine Fahrübungen auf dem Pistensystem statt. Das Fahrtraining auf den Pisten ist aber eine unabdingbare Voraussetzung, damit die Besatzungen der  Feuerwehrfahrzeuge im Ernstfall ihre Arbeit sicher und ohne Gefährdung des Flugverkehrs ausführen können. 

Seit dem schweren Vorfall getroffene Massnahmen

Die Flughafenfeuerwehr erstellte unmittelbar nach dem schweren Vorfall im Rahmen des etablierten Berichterstattungssystems zur anonymen Meldung (Critical Incident Reporting System – CIRS) eine Präsentation, in welcher der schwere Vorfall dargestellt und aufgearbeitet wurde.

Bundesamt für Zivilluftfahrt