Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 30. Juli 2025

SH Nr. 4: Entscheidungskriterien für einen Startabbruch beim Start auf einer Graspiste

Im Zuge der Sicherheitsuntersuchung über den Unfall des Flugzeuges Cessna 182J, HB-CBZ, vom 13. Dezember 2014 auf dem Flugfeld Beromünster (LSZO), hat die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) ein Sicherheitsdefizit identifiziert und in ihrem Schlussbericht Nr. 2272 u. a. den Sicherheitshinweis SH Nr. 4 ausgesprochen.

Zielgruppe(n)

Piloten der allgemeinen Luftfahrt 

Sicherheitshinweis

Beim Betrieb an der Grenze der Flugleistung müssen griffige Entscheidungskriterien für einen allfälligen Startabbruch festgelegt werden. Ein mögliches Entscheidungskriterium ist in der Broschüre Alaskan Off Airport Operation Guide der Luftfahrtbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (Federal Aviation Administration – FAA) wie folgt beschrieben:

“Establish and mark a go/no go decision point for takeoff. One way to do this is to clearly mark the halfway point of your available takeoff area. Calculate 70 % of your lift off speed i.e. 50 MPH x .70 = 35 MPH. Check your airspeed as you approach the decision point and if you’re less than 70 % of lift off speed—abort. Reduce your load, lengthen your runway, or wait for more favorable takeoff conditions.”

Sicherheitsdefizit

Am 13. Dezember 2014 begann ein Pilot mit dem Motorflugzeug Cessna 182J, eingetragen als HB-CBZ, kurz vor 08:30 Uhr den Startlauf auf der Graspiste 34 des Flugfeldes Luzern-Beromünster (LSZO). An Bord befanden sich vier Fallschirmspringer, die auf dem Flugzeugboden sassen und nicht angeschnallt waren.

Die Graspiste war aufgrund der Nässe sehr weich und teilweise leicht angefroren.

Beim Startvorgang erreichte das Flugzeug die erforderliche Geschwindigkeit zum Abheben nicht und rollte über das Pistenende hinaus.

Um nicht in einen Entwässerungsgraben zu rollen, zog der Pilot unmittelbar vor dem Graben am Steuerhorn. Die HB-CBZ hob vom Boden ab, überquerte den Graben und prallte danach im weichen und nassen Ackerland auf. In der Folge knickte das Bugfahrwerk ein und das Flugzeug wurde abrupt abgebremst, so dass die Fallschirmspringer im Innern des Flugzeuges nach vorne geschleudert wurden. Die Flugvorbereitung wurde im Rahmen der Untersuchung als lückenhaft ermittelt und trug zur Entstehung des Unfalls bei.

Bundesamt für Zivilluftfahrt