Gewerbsmässige Helikopteroperationen sowie bestimmte nicht kommerzielle Flüge sind der Bewilligungspflicht und Aufsicht des Bundes unterstellt.
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Diese Rubrik beinhaltet alle relevanten Informationen für gewerbsmässige Helikopterbetriebe, umfasst Arbeitsflüge und Nachtflug, nicht kommerzielle Operationen sowie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen.
Definition: Komplexer Helikopter
Ein Helikopter gilt als komplex, wenn er mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt:
- zertifiziert für eine maximale Startmasse von über 3 175 kg, oder
- zertifiziert für eine maximale Sitzplatzkonfiguration von mehr als neun Fluggäste, oder
- zertifiziert für Operationen mit einem Minimum von zwei Piloten.
Erfüllt der Helikopter keine der obigen Kriterien gilt dieser als nicht-komplex.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Flugbetrieb Helikopter
Tel: +41 58 464 62 93