Gewerbsmässige Helikopteroperationen sowie bestimmte nicht kommerzielle Flüge sind der Bewilligungspflicht und Aufsicht des Bundes unterstellt.
Diese Rubrik beinhaltet alle relevanten Informationen für gewerbsmässige Helikopterbetriebe, umfasst Arbeitsflüge und Nachtflug, nicht kommerzielle Operationen sowie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen.
Definition: Komplexer Helikopter
Ein Helikopter gilt als komplex, wenn er mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllt:
- zertifiziert für eine maximale Startmasse von über 3 175 kg, oder
- zertifiziert für eine maximale Sitzplatzkonfiguration von mehr als neun Fluggäste, oder
- zertifiziert für Operationen mit einem Minimum von zwei Piloten.
Erfüllt der Helikopter keine der obigen Kriterien gilt dieser als nicht-komplex.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Flugbetrieb Helikopter
Tel: +41 58 464 62 93