Substanzen, welche:
- leicht entzündbar sind;
- brandbeschleunigend wirken;
- ein Explosionsrisiko darstellen;
- Korrosion bewirken;
- radioaktiv strahlen; oder
- giftige Gase entwickeln
gelten als Gefahrgut und dürfen nicht oder nur beschränkt auf Flügen mitgeführt werden.
Alle Substanzen, die unten aufgelistet sind oder in eine der angegebenen Kategorien gehören, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck verboten!