Flugmedizinischer Dienst
Um die Lizenzen aufrechterhalten zu können, müssen sich Piloten und Flugverkehrsleiter periodisch einer fliegerärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Flugärztliche Dienst (AMS) des BAZL führt die Aufsicht über die Aeromedical Centers (AeMC) und die Fliegerärzte (AME) durch. Er ist auch erste Rekurs Instanz bei Divergenzen zwischen Piloten/Flugverkehrsleitern und Fliegerärzten.

Anforderungen Tauglichkeitsprüfungen
Die Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses ist abhängig von den geforderten Mindestanforderungen.

Aeromedical Centers (AeMC) / Vertrauensärzte und -ärztinnen (AME) / Medizinische Fachexperten
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Wechsel der zuständigen Behörde
Weitere Themen

Rechtsgrundlagen Flugmedizin

Portal für Vertrauensärzte (AME)
Für Vertrauensärzte (AeMC-AME) steht ein Portal zu Verfügung, in welchem die Ergebnisse der fliegerärztlichen Untersuchungen sicher und zentral gespeichert werden.

FAQ Tauglichkeitszeugnis
Hier finden Sie eine Sammlung von Fragen und Antworten, die häufig im Bereich Tauglichkeitszeugnis gestellt werden: