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Veröffentlicht am 19. Februar 2025

Änderungen / Reparaturen

Sämtliche Änderungen und Reparaturen an Luftfahrzeugen, Triebwerken, Propellern sowie Bau- und Ausrüstungsteilen, die vom Geltungsbereich der EASA Grundverordnung (Verordnung (EU) 2018/1139) ausgenommen sind, bedürfen der Genehmigung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Genehmigung erfolgt auf der Grundlage der in der Technischen Mitteilung (TM) 02.020-60 «Änderungsarbeiten an Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugteilen» beschriebenen Verfahren.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Entwicklung, Herstellung, Musterzulassung, Änderungen