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Elektronische Geräte und Ersatzbatterien

Batterienberg
Elektronische Geräte und Batterien sind als Gefahrgut eingestuft, da sie bei Beschädigung oder unsachgemässer Handhabung Wärme entwickeln, einen Kurzschluss verursachen und folglich Brände auslösen können.

Hinweis

Einzelne Länder und Fluggesellschaften können die Gepäckbestimmungen restriktiver anwenden. Für Informationen über Transportbedingungen wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft.

Übersicht und allgemeine Hinweise

  • Beschädigte oder defekte Batterien dürfen nicht mitgeführt werden.
  • Elektronische Geräte mit eingebauten Batterien bis zu 100 Wh (Wh = Wattstunden) dürfen in der Regel im Gepäck mitgeführt werden. Wichtig: vor ungewollter Akivierung sichern.
  • Lithium-Ersatzbatterien (z. B. Powerbanks, Akkus) sind ausschliesslich im Handgepäck erlaubt.

Detailinformationen sind unten aufgeführt.

E-Zigaretten

Wie alle Geräte die Lithium Batterien enthalten, sind E-Zigaretten ausschliesslich im Handgepäck erlaubt.
Sie müssen ausgeschaltet sein und dürfen nicht im Flugzeug geladen werden.

Lithium-Ersatzbatterien und Powerbanks

Flyer Lithium-Batterien

Batterien, Akkus und Powerbanks sind nur im Handgepäck erlaubt unter folgenden Bedingungen:

Bis zu 100 Wh

  • Eine angemessene Anzahl Lithium-Batterien mit einer Leistung von jeweils bis zu 100 Wh dürfen mitgeführt werden.
  • Alle Batterien müssen einzeln gegen Kurzschluss gesichert sein, z. B. durch Isolierung der Kontakte oder Originalverpackung.

100 bis 160 Wh

  • Maximal zwei lose Lithium-Batterien mit einem Energiegehalt zwischen 100 Wh und 160 Wh dürfen mitgeführt werden.
  • Nur mit vorheriger Genehmigung der Fluggesellschaft erlaubt.

Über 160 Wh

  • Lithium-Batterien, Akkus und Powerbanks mit einem Energiegehalt von mehr als 160 Wh sind im Passagiergepäck verboten.

Umrechnung der Batterieleistung in Wattstunden:

Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) oder
Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) x Spannung (V) dividiert durch 1 000

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge SBOC - Gefahrgut