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Bekannter Versender (Known Consignor)

Ein Bekannter Versender versendet Luftfracht oder Luftpost in seinem Namen und auf eigene Rechnung. Dabei muss er sich an die vorgegebenen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsstandards halten.

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL