Bekannter Versender (Known Consignor)
Ein Bekannter Versender versendet Luftfracht oder Luftpost in seinem Namen und auf eigene Rechnung. Dabei muss er sich an die vorgegebenen Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsstandards halten.
Weiterführende Informationen
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Schutzmassnahmen