Chemische, ätzende und giftige Substanzen

Alle Substanzen, welche die Gefahr eines Brandes, von Korrosion oder Entwicklung giftiger Gase in sich bergen, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck vollständig verboten.
Dazu gehören:
- Farben und Lacke,
- Säuren und Basen,
- chemische Haushaltsprodukte,
- giftige Substanzen oder Substanzen, die Infektionen auslösen,
- radioaktive Materialien,
- Pfeffersprays und andere Sprays, die zur Selbstverteidigung benutzt werden können, etc.
Hinweis
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei ihrer Fluggesellschaft über die Modalitäten.
Gewisse Waren:
- können unter bestimmten Bedingungen mitgenommen werden, sofern die Fluggesellschaft einverstanden ist;
- können als Fracht transportiert werden, sofern sie als gefährliche Güter deklariert werden.
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge SBOC - Gefahrgut