Zum Hauptinhalt springen

Meldung von Ereignissen gemäss Verordnung (EU) 376/2014

Dem BAZL sind sicherheitsrelevante Ereignisse innerhalb 72h nach deren Kenntnisnahme zu melden.

Meldepflichtige Ereignisse sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1018 aufgeführt. Zusätzlich können dem BAZL freiwillige Meldungen erstattet werden.

Obligatorische sowie freiwillige Meldungen (ehemals bekannt als SWANS-Meldungen) müssen über eine ECCAIRS-Schnittstelle (spezielle Installation notwendig) oder über das von der EU zur Verfügung gestellte Meldeportal abgesetzt werden. Das Portal ist in Englisch aufgesetzt, die Eintragungen können jedoch auch in Deutsch, Französisch oder Italienisch erfolgen. Das System leitet die Meldung automatisch an das BAZL weiter. Andere Behörden oder Organisationen haben keinen Zugriff auf die Meldung. Das BAZL hat für die General Aviation (GA) einen Leitfaden zur Benutzung des Meldeportals erstellt.

Jede Person, die einen Vorfall über diesen Kanal meldet, erhält bei Angabe einer E-Mailadresse eine Empfangsbestätigung und einen Link zur Meldung. Die Meldung wird durch das BAZL erfasst und analysiert. Aufgrund identifizierter Sicherheitsrisiken werden Massnahmen definiert. Darüber hinaus werden die aus den Meldungen gezogenen Lehren auf dem Internet des BAZL und auf «Stay Safe» publiziert.

Gestützt auf Art. 10 und 11 der Verordnung (EU) 376/2014 können ‘interessierte Kreise’ gemäss Anhang II der Verordnung um Zugang zu bestimmten im Europäischen Zentralspeicher enthaltenen Informationen ersuchen. Anfragen sind an die Stabstelle SRM zu richten (siehe Kontakt). Für die Nutzung der Informationen gelten die Artikel 15 und 16 der Verordnung.

Meldepflichtige Ereignisse

Just Culture Erklärung des BAZL

Meldende Personen erfahren keine Nachteile auf der Grundlage der Informationen, die sie dem BAZL im Rahmen des Meldewesens übermittelt haben. Dieser Grundsatz gilt, insofern nicht Vorsatz oder eingravierender Mangel an beruflicher Sorgfaltspflicht vorliegt.

Meldestelle ROJCA (Reporting Office for Just Culture in Civil Aviation)

Das ROJCA ist eine Meldestelle im UVEK, die der Just Culture und insbesondere dem Schutz der Informationsquelle einer Ereignismeldung im Bereich der Schweizerischen Zivilluftfahrt dient. Personen, die mutmassliche Verstösse gegen den Schutz der Informationsquelle seitens ihren Behörden, Unternehmen oder Organisationen beobachten, können die Meldestelle darüber in Kenntnis setzen.

Das ROJCA ersetzt das Meldewesen des Bundesamts für Zivilluftfahrt nicht. Meldungen zu Ereignissen im Zusammenhang mit der Luftfahrtsicherheit sind über das Meldeportal der EASA zu erstatten.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Meldewesen (ECCAIRS, SAND)