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Feuerzeuge, Streichhölzer und Gasbrenner

Brennendes Streichholz
Grundsätzlich dürfen pro Person nur ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer mitgeführt werden.

Der Gegenstand muss dabei «auf Person» getragen werden, z.B. in der Jacken- oder Hosentasche und darf nicht im Handgepäck deponiert werden. Im aufgegebenen Gepäck sind Feuerzeug und Streichholz verboten.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge SBOC - Gefahrgut