Feuerzeuge, Streichhölzer und Gasbrenner

Grundsätzlich dürfen pro Person nur ein handelsübliches Feuerzeug oder eine kleine Schachtel Streichhölzer mitgeführt werden.
Der Gegenstand muss dabei «auf Person» getragen werden, z.B. in der Jacken- oder Hosentasche und darf nicht im Handgepäck deponiert werden. Im aufgegebenen Gepäck sind Feuerzeug und Streichholz verboten.
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Betrieb komplexer Flugzeuge SBOC - Gefahrgut