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Flüssigkeiten

Die Schweiz wendet die europäischen Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck an. Die für Passagiere geltenden Verfahren und Bestimmungen im Bereich der Sicherheitskontrollen können je nach der vom Flughafen eingesetzten Ausrüstung variieren. Es ist wichtig, die Website des Flughafens zu konsultieren und die Hinweise der jeweiligen Fluggesellschaft zu beachten.

Am Flughafen Zürich gibt es ab Freitag, 26. Juni 2026 neue Bestimmungen zu Flüssigkeiten im Handgepäck. Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Website des Flughafen Zürich und lesen Sie die Vorgaben Ihrer Fluggesellschaft.

Seit Jahren sind folgende Gegenstände im Handgepäck erlaubt :

  • Behälter mit Flüssigkeiten, Aerosolen oder Gelen bis zu einer maximalen Grösse von 100 ml (1 dl). Die Behälter (Tuben, Dosen, Fläschchen) müssen locker in einen durchsichtigen, verschliessbaren Plastiksack (z.B. Gefrierbeutel) von maximal 1 Liter Inhalt passen. Pro Person ist ein Plastikbeutel erlaubt.
  • Behälter mit Flüssigkeiten in allen Grössen, die während der Reise aus medizinischen bzw. diätischen Gründen (z.B. Säuglingsnahrung) benötigt werden.
  • Duty-free-Artikel in allen Grössen, welche an einem Schweizer/EU/EFTA Flughafen oder an Bord eines  Flugzeuges einer Schweizer/EU/EFTA Fluggesellschaft erworben wurden, sofern mit entsprechender Kaufquittung vorgelegt und in einen manipulationssicheren Plastiksack eingeschweisst. Öffnen Sie den Plastiksack erst am Ende der Flugreise!

Einführung des CT-Scans

Seit kurzem wurde eine neue Generation von Geräten (Computertomographie oder CT-Scan) entwickelt und für den Einsatz bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen zertifiziert. Wenn ein Flughafen diese Art von Geräten einsetzt, darf der Passagier Behälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu 2 Litern in seinem Handgepäck mitführen. Der Flughafen Zürich hat diese Technologie eingeführt.

Der Einsatz dieser Geräte breitet sich aus, ist jedoch noch nicht flächendeckend: Eine Reise kann daher je nach der auf dem Hin- oder Rückflug verwendeten Ausrüstung unterschiedlichen Bestimmungen unterliegen. Ebenso kann es bei einem Flug mit Zwischenstopp, bei dem der Passagier die Sicherheitskontrollen erneut durchlaufen muss, zu zwei unterschiedlichen Kontrollen kommen.

Hinweis

Nehmen Sie nur das ins Handgepäck, was Sie für die Reise benötigen. Gehen Sie frühzeitig zum Flughafen, damit Zeit für die Sicherheitskontrollen bleibt. Bei bestimmten Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck bestehen gewisse Einschränkungen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.