Periodische Prüfung der ATC Transponderanlagen
FOCA SAND 2022-002
Meldungen
Note: Keiner dieser Tests hat einen ACAS «getriggered», aber das Potenzial dazu war vorhanden.
Analyse des BAZL
Dem BAZL wurden via Meldewesen mehrere Fälle gemeldet, in welchen die Ursache für falsche Alarme (ACAS/TCAS «alerts/advisories») auf unsachgemäss ausgeführte Transpondertests am Boden zurückzuführen war.
Normalerweise werden solche Transpondertests vor Beginn mit der ATC abgestimmt (entsprechende Vereinbarungen mit Skyguide sind weiterhin zu befolgen), und/oder die Instandhaltungsbetriebe /-Personal haben spezielle Prozesse etabliert, damit nicht durch Transpondertests provozierte Signale, ungewollte und falsche ACAS/TCAS «alerts/advisories» ausgelöst werden. Diese können den Verkehr stören oder gar gefährden.
Für die Durchführung von Transpondertests gehört in der Regel das durch den Testgerätehersteller nötige Equipment (z.B: Antennenabschottung) und werden entsprechende Testverfahren festgelegt, damit ungewollte «traffic alerts/advisories» verhindert werden können. Diese sind unbedingt zu beachten.
Mit diesem SAND möchte das BAZL die Instandhaltungsbeitriebe und –Personal hinsichtlich der anzuwendenden Verfahren informieren/sensibilisieren.
Weitere Informationen, insbesondere zum Transpondertest und zur Berechtigung der Durchführung eines solchen Tests, sind unter folgendem Link ersichtlich:
Technik-News Luftfahrzeuge (admin.ch)
Klarstellung des BAZL bezüglich der Durchführung der Transpondertests gemäss TM 20.100-20 (« Periodische Prüfung der ATC Transponderanlagen »)
Bei mehreren Gelegenheiten wurde das BAZL mit der Frage konfrontiert, welches Instandhaltungspersonal zur Durchführung des in der oben genannten technischen Mitteilung geforderten Tests befugt ist oder nicht.
In der Tat lassen die luftrechtlichen Verordnungen manchmal unterschiedliche Interpretationen zu. So ist insbesondere Artikel 66.A.20 des Anhangs III der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 (Teil-66), in dem die Privilegien von Inhabern von Lizenzen für freigabeberechtigtes Personal festgelegt sind, massgebend für die Beantwortung der Frage nach den entsprechenden Befugnissen.
Mit dieser Information soll die Interpretation des BAZL wiedergegeben werden, wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, diese Tests durchzuführen.
Auf der Grundlage von Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 (Teil-66, einschließlich AMC und GM, die sich darauf beziehen) und der Verordnung des UVEK über das Luftfahrzeug-Instandhaltungspersonal (VLIp; SR 748.127.2) betrachtet das BAZL jede Person als geeignet, die im Besitz einer Lizenz für Instandhaltungspersonal 66.B1x, 66.B2 resp. B2L oder 66.L (entsprechend deren Geltungsbereichs) ist, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
- über ausreichende und notwendige Kenntnisse des ATC-Transpondersystems und seiner Komponenten verfügt, die an Bord des Luftfahrzeugs installiert sind, an welchem der Transpondertest durchgeführt wird; und
- die für die ordnungsgemässe Durchführung der Prüfung erforderliche Testausrüstung besitzt oder Zugang dazu hat (Transpondertester, der alle Funktionen des zu prüfenden Systems abdeckt, sowie ein Gerät zum Testen des Pitot-/Statiksystems); und
- über die erforderlichen Kenntnisse, das Verständnis und die Erfahrung im Umgang mit den oben genannten Testgeräten verfügt.
Wir weisen auch darauf hin, dass diese Tests nicht unbedeutend sind. Der hier geforderte Transponder-Installationstest ist nicht ein einfacher Betriebstest, sondern ein Funktionstest (siehe GM1 ML.A.302(d)(2)). Dieser dient dazu, die Funktionalität des Systems und die Relevanz der von ihm übertragenen Informationen, insbesondere der Höhendaten, zu überprüfen.
Diese Informationen werden insbesondere von Flugzeugen verwendet, die mit Verkehrswarngeräten (TCAS/ACAS) ausgestattet sind, und ihre Ungenauigkeit kann bei diesen Flugzeugen zu Konsequenzen wie falschen Annäherungswarnungen («traffic advisories») oder falschen «resolution advisories» führen, was die Flugsicherheit im Luftraum beeinträchtigen kann.
Die Person, die diese Arbeiten durchführt und freigibt, übernimmt daher eine entsprechende Verantwortung in Bezug auf die Flugsicherheit.